Klinikfinanzierung Das Beitragsstabilisierungsgesetz trifft die Kliniken hart

Das Beitragsstabilisierungsgesetz trifft die Kliniken hart
Angesichts der Prognosen für das kommende Jahr, scheint das beschlossene Beitragsstabiliesierungsgesetz der Bunderegierung die Finanzprobleme der Kliniken zu verschärfen. (Symbolbild: whatamiii / iStock / Getty Images Plus)

Der Bundestag hat am Freitag, 10. Juli 2026, das Gesetz zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Ausgabendynamik des Gesundheitswesens begrenzt, die Versicherten von Zusatzbeiträgen entlastet und die hochwertige Gesundheitsversorgung für die kommenden Jahre sichergestellt werden.

Auf ein geringes Verständnis trifft das Gesetz bei den Hausärzten, Psychologen, der Pharmaindustrie und den Krankenhausträgern. Diese befürchten massiv steigende Krankenhausdefizite durch das Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Der Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag und die BWKG (Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg) haben noch am 10. Juli einen Brief an die Ministerpräsidenten geschrieben. Darin fordern sie ein Krankenhaus-Nothilfeprogramm.

Positionspapier der BWKG

In der gemeinsamen Erklärung heißt es: „Trotz massiver Proteste und alternativer Vorschläge von Krankenhäusern und Kommunen hat der Bundesrat am Freitag das Beitragssatzstabilisierungsgesetz gebilligt. Da Baden-Württemberg die dringend gebotene Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht unterstützt hat, steht es nun in der Verantwortung, die Folgen für die Krankenhäuser und die Patientenversorgung im Land auszugleichen. Andernfalls wird die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung spürbar abnehmen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Heiner Scheffold.

Im Schreiben wird darauf hingewiesen, dass schon im laufenden Jahr 2026 das Defizit der Krankenhäuser im Land 880 Mio. Euro betrage. Durch das Gesetz und den Wegfall des Rechnungszuschlags werde für das Jahr 2027 ein Anstieg um 775 Mio. Euro auf rund 1,65 Mrd. Euro befürchtet. „Es droht ein kalter Strukturwandel und die Trägervielfalt aus privaten, kirchlichen, freigemeinnützigen und öffentlichen Krankenhausträgern, die seit Jahrzehnten prägend für die Krankenhausversorgung ist, wird massiv gefährdet“, so Scheffold. „Das Land trägt eine Mitverantwortung für die Folgen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Um dem zusätzlichen Defizit von 775 Mio. Euro zu begegnen, muss das Land ab dem Jahr 2027 ein entsprechendes Krankenhaus-Nothilfeprogramm auflegen“, fordern der BWKG-Vorstandsvorsitzende und die Präsidenten des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg und des Gemeindetags Baden-Württemberg in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsident Cem Özdemir.

„Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg stehen mit dem Rücken zur Wand. Viele von ihnen schreiben seit Jahren hohe Defizite. Ohne schnelle Hilfe drohen der Abbau wichtiger Versorgungsangebote und die Insolvenz versorgungsrelevanter Kliniken“, erklärt der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Dr. Achim Brötel. Die kommunalen Klinikträger seien schlichtweg nicht mehr in der Lage, ihre Häuser Jahr für Jahr mit stetig wachsenden Millionenbeträgen zu bezuschussen. Daher müsse jetzt das Land als Nothelfer einspringen. Niemand anderes als das Land habe den Kreisen den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhäuser übertragen. Außerdem sei das Land verfassungsrechtlich verpflichtet, für eine aufgabenangemessene Finanzierung der Kreise zu sorgen. „Wir erwarten vom Land Baden-Württemberg, dass es die zusätzlichen Defizite nicht auf die Krankenhäuser und die Kommunen abwälzt, sondern ihnen hilft“, so der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Frank Mentrup.

Die Krankenhäuser und Kommunen seien nicht in der Lage, die Defizite durch Einsparungen auszugleichen, die das Land durch sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat mitverschuldet habe. Es sei inakzeptabel, dass Kommunen andere Bereiche der Daseinsvorsorge immer weiter beschneiden müssen, nur weil Bund und Land ihren gesetzlichen Finanzierungspflichten nicht nachkommen. „Es ist ohne jeden Zweifel dringend geboten, die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Es kann aber nicht sein, dass Defizite aus der GKV einfach pauschal auf die Krankenhausträger verschoben werden.

Leidtragende sind dann immer auch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die sich wegen der defizitären Kreiskliniken mit höheren Kreisumlagen konfrontiert sehen“, erklärt der Präsident des Baden-Württembergischen Gemeindetages, Steffen Jäger. Damit fehle in den Gemeindehaushalten das Geld für viele andere wichtige Aufgaben – von der Kinderbetreuung bis zu erforderlichen Sanierungsarbeiten. Es müsse Schluss sein mit dieser Politik zulasten der Kommunen, so Jäger.

Kommentar

Haben sich die Länder über den Tisch ziehen lassen?

Es war erwartbar, dass die schwarz-rote Bundesregierung ihre Mehrheit im Parlament nutzen würde, um die umstrittene Gesundheitsreform noch vor der Sommerpause zu beschließen. Spannender war die Frage, ob die Länderkammer dem Gesetz zustimmen würde.

Mit einer zugesagten Finanzspritze von 500 Millionen Euro für die Krankenhäuser hat die Regierung kurz vor knapp die Ländermehrheit „überzeugt“ und sie regelrecht über den Tisch gezogen. Die Zahlen sprechen für sich. Allein in Baden-Württemberg verzeichnen die Kliniken in diesem Jahr schon ein Minus von 800 Millionen Euro. Das sind bereits 300 Millionen mehr, als die Bundesregierung für die Mehrheitsbeschaffung in der Länderkammer für die bundesweiten Kliniken zusagte. Bei 16 Bundesländern entfallen rechnerisch lediglich etwas mehr als 30 Millionen Euro auf jedes Land. Selbst wenn große Bundesländer mehr vom Kuchen bekommen, ist diese Hilfe lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Zahlen für das nächste Jahr lassen weitere Zweifel aufkommen, ob die Ländervertreter wirklich für die Interessen der Kliniken in ihren Bundesländern eingetreten sind. Die Kliniken in Baden-Württemberg erwarten bereits für das nächste Jahr einen Anstieg des Defizits auf über 1,65 Milliarden Euro. Ob dann auch wieder eine Bundeshilfe in homöopathischen Dosen (Größenordnungen) erfolgt?

Damit bleibt schleierhaft, warum die Ländervertreter nicht mehr Rückgrat zeigten. Verlierer sind in erster Linie die kommunalen Kliniken. Dies hat ungeheure, negative Auswirkungen auf die Finanzen der Landkreise und Kommunen zur Folge. Sie müssen als Träger der kommunalen Kliniken die Suppe auslöffeln, die ihnen vorgesetzt wurde. Schon jetzt klagen die Kommunen über hohe Kreisumlagen, die angesichts dieser Beschlüsse noch weiter (deutlich) ansteigen dürften.

Spannend wird es, ob sich die Landesregierung dazu aufraffen kann, die Kliniken finanziell bei ihren Finanzproblemen zu unterstützen. Nachdem sie den Beschluss in der Länderkammer mitgetragen hat, müsste sie dies jetzt tun!

Zudem stellt sich noch die Frage, wie Kommunen mit zukünftigen Investitionen in die Ertüchtigung bestehender Kliniken oder gar Neubauten angesichts dieser Entwicklung umgehen wollen. Der Alb-Donau-Kreis plant einen Neubau in Ehingen. Die Kosten dafür sind auf über 350 Millionen Euro beziffert. Einerseits sind diese herausragenden Anstrengungen um eine gute Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung bewundernswert, andererseits sind sie aber durch die sich abzeichnende Finanzmisere bei der Klinikfinanzierung durch den Bund mutig.