Mittelfinger & Co. Beleidigungen als Straftat: Wenn sich das Gegenüber wehrt

Beleidigungen als Straftat: Wenn sich das Gegenüber wehrt
Achtung: Beleidigungen können strafbar sein. (Bild: Canva)

Es kann täglich und überall passieren. Man ärgert sich maßlos, der Mittelfinger schnellt in die Höhe oder ein „Idiot“ kommt über die Lippen. Bei allem sollte man aber im Hinterkopf haben, dass sich das Gegenüber mit einer Strafanzeige „wehren“ kann.

Bei Beleidigungen ist die Grenze zur Strafbarkeit schnell erreicht. Im Strafgesetzbuch werden darunter verschiedene Straftaten zusammengefasst. Beleidigende Äußerungen können sowohl mündlich als auch schriftlich getätigt werden, Handlungen können Gesten (z. B. Vogel / Mittelfinger zeigen) oder auch Tätlichkeiten (z. B. eine Ohrfeige) sein. Im Jahr 2023 wurden laut Statista in Deutschland rund 237.800 Fälle von Beleidigungen polizeilich erfasst.

Wenn sich die Situation aufheizt

Gerade in „aufgeheizten“ Situationen kann es schnell passieren, dass Worte fallen, die man normalerweise vielleicht nicht benutzt hätte, so die Polizei. Wenn sich dann das Gegenüber „wehrt“, kann es teuer werden. Das kann unter Umständen weitreichende Folgen für die beleidigende Person haben: Es können Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren drohen.

Tipps von der Polizei zum Umgang mit Beleidigungen

  • Versuchen Sie in aufgeheizten Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
  • Bleiben Sie sachlich und behandeln Sie Ihre Mitmenschen mit Respekt.
  • Lassen Sie sich nicht zu einer beleidigenden Äußerung hinreißen.
  • Wenn Sie mit einer Situation überfordert sind, holen Sie sich Hilfe.
  • Wenn alles scheitert, einen Streit friedlich zu beenden, können Sie die Beleidigung auch bei der Polizei anzeigen.
  • Denken Sie daran, Jüngeren ein Vorbild zu sein.

Von der Beleidigung zum Mobbing

Aus einer Beleidigung kann auch Mobbing werden. Hiervon spricht man jedoch normalerweise erst, wenn Beleidigungen oder andere „Angriffe“ sich wiederholt gegen dieselbe Person richten und / oder von mehreren gemeinsam ausgeführt werden.

Bei der Beleidigung nach § 185 StGB erfolgt die ehrverletzende Äußerung oder Handlung normalerweise unmittelbar gegenüber dem Beleidigten. Entscheidend ist, dass der Äußernde die Ehrverletzung selbst will. Soweit aus den Umständen klar ist, dass der Äußernde lediglich eine fremde Beleidigung weitergibt, ist er nicht selbst wegen Beleidigung strafbar.

Missachtung zum Ausdruck gebracht

Ein Beispiel: Wenn du deinen Mitschüler Paul als „Idiot“ beschimpfst, ist das eine Beleidigung. Denn hiermit bringst du deine Missachtung gegenüber Paul zum Ausdruck. Wenn du Paul dagegen sagst: „Viele in der Klasse halten dich für einen Idioten“, dann gibst du damit eine fremde Missachtung wieder. Solange du Paul damit ernsthaft über die Meinung in der Klasse informieren willst, ist das natürlich völlig in Ordnung. Wenn du Paul mit dieser Mitteilung aber ebenfalls angreifen willst, kann das sehr wohl auch als eigene Beleidigung bewertet werden.

Weitere Infos zum Thema „Beleidigung“ gibt es bei der Polizeilichen Kriminalprävention.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention/Presse)