Schnelltests im Handwerk nun auch vor Ort zulässig

Schnelltests im Handwerk nun auch vor Ort zulässig
Die neue Regelung erleichtert auch Friseurbetrieben die tägliche Arbeit. (Bild: Pixabay)

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Ulm – Die vom baden-württembergischen Gesundheitsminister Manfred Lucha bekannt gegebenen neuen Vorgaben zum Testen von Kunden treffen – laut Mitteilung der Handwerkskammer Ulm (HWK) – auf große Zustimmung im regionalen Handwerk.

Die Landesregierung ermöglicht damit auch Friseuren, Kosmetikern und anderen geöffneten körpernahen Dienstleistern, dass ihre Kunden vor Ort Laientests durchführen und eine Bestätigung des Handwerkers erhalten. „Das schafft jetzt in allen Landkreisen einheitliche und gute Regelungen. Es wird das Geschäft unserer Betriebe vor Ort weiter ermöglichen und erleichtern“, glaubt Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.

Die Handwerkskammer Ulm hatte sich stark für die Einführung dieser Regelung eingesetzt. Sie sei notwendig, da die lokalen Ordnungsämter die bisherigen Vorgaben sehr unterschiedlich gehandhabt hätten. Bislang war der Friseurbesuch oft nur mit einem gültigen Schnelltest aus einem Testzentrum möglich.

Das habe zu vielen Terminabsagen seitens der Kunden und damit zu massiven Umsatzeinbußen in den Handwerksbetrieben geführt, da insbesondere in ländlichen Regionen kaum Zugang zu Testzentren möglich waren. Die Ausweitung der Tests zum Beispiel auf Friseur- oder Kosmetikbetriebe sei eine große Erleichterung für Kunden und Betriebe.

In der Stadt Ulm und den sechs Landkreisen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm gibt es insgesamt 1709 Friseurbetriebe. Davon befinden sich 223 Friseure im Alb-Donau-Kreis, 216 im Landkreis Biberach, 238 im Bodenseekreis, 132 im Landkreis Heidenheim, 403 im Ostalbkreis, 365 im Landkreis Ravensburg und 132 im Stadtgebiet Ulm.

Mit der nun beschlossenen Änderung könnten Friseurtermine wieder unkomplizierter erfolgen. Die ausgestellte Bescheinigung über ein negatives Testergebnis mache zudem nicht nur die gewünschte Dienstleistung möglich, sondern könne auch 24 Stunden lang für andere Einrichtungen oder Dienstleistungen mit Testerfordernis – außerhalb des Handwerksbetriebs – genutzt werden.

Im nahezu täglichen Austausch mit den verantwortlichen Regierungsstellen zeige sich, wie offen die Landesregierung für Hinweise aus der betrieblichen Praxis des Handwerks sei. Die Handwerkskammer Ulm findet aufgrund der schnellen Umsetzung lobende Worte für den Minister und seine Mitarbeiter / innen.

„Die Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei diesem Thema war vorbildlich und praxisorientiert. Jetzt hoffen wir darauf, dass auch beim Impfen in Betrieben kein Unterschied gemacht wird zwischen Großbetrieben und unseren kleinen oder mittleren Handwerksbetrieben“, hofft Mehlich.

Aktuelle Informationen zu den Test-Regelungen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-erweitert-testmoeglichkeiten/

Nachweis-Formular:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Testen_im_Arbeitsumfeld-Dienstleistungen_Nachweis_Formular.pdf

Infoblatt für positiv Getestete:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_Merkblatt_Selbsttest_Mein-Test-ist-positiv.pdf