Auch 2024 können Vereine wieder Zuschüsse für Investitionen beantragen. Die Anträge müssen bis zum 17. September 2023 schriftlich eingereicht werden.
Der Gemeinderat wird voraussichtlich Ende des Jahres für das Haushaltsjahr 2024 Investitionskostenzuschüsse an Vereine und Organisationen beschließen. Hierzu ist es vorbehaltlich der Haushaltsberatung vorgesehen, dieselben Prozentsätze wie die Jahre zuvor zu gewähren. Derzeit liegt die Höhe der Gewährung bei 10 Prozent bzw. 50 Prozent für städtische Musikvereine. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Einzelentscheidungen bleiben vorbehalten.
Nicht gefördert werden unter anderem der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen, sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Trikots, Noten, Unterhaltungs- und In-standsetzungskosten, sowie Sport- und Hilfsgeräte, die bereits in den Sportanlagen zur Verfügung stehen oder deren Einzelbeschaffungswert die Grenze von 2.000,00 Euro nicht übersteigt. Der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind ebenfalls nicht förderfähig. Ersatzbeschaffungen werden erst nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
Die Anträge für einen Investitionskostenzuschuss können schriftlich per Post bei der Stadtkämmerei (Waaghausstraße 10) bis spätestens 17. September 2023 eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Dem Zuschussantrag sind in einfacher Fertigung eine Begründung der Maßnahme, die Baubeschreibung, die detaillierte Kosten-berechnung bzw. das Angebot der Lieferfirmen, der Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals, Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen sowie bei größeren Objekten ein Bauzeitplan beizufügen. Ohne diese Unterlagen ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden. Sofern bei der Abrechnung andere, neue oder zusätzliche Investitionen sowie Mehrkosten geltend gemacht werden, können diese nicht bezuschusst werden. Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen oder getätigt wurden, werden ebenfalls nicht bezuschusst.
(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)