Die Stadt Tuttlingen passt die Hundesteuer an. Besonders das Halten von sogenannten Kampf- bzw. Listenhunden wird spürbar teurer: Hier werden künftig 720 Euro pro Jahr fällig.
Der Gemeinderat in Tuttlingen beschloss am Montag die Anpassung der Hundesteuer. Der Satz wird für normale Hunde für den Ersthund von 100 auf 120 Euro pro Jahr erhöht. Jeder weiterer Hund kostet künftig 240 anstatt 200 Euro.
Besonderes betroffen von der Steuererhöhung sind die rund Halter von sogenannten Kampf- bzw. Listenhunden. 720 Euro pro Jahr muss ein Kampfhundehalter künftig zahlen, jeder weitere Kampfhund im Haushalt kostet sogar 1440 Euro. Bislang galt in Tuttlingen auch für Kampfhunde der allgemeine Satz von 100 Euro für den Erst- und 200 Euro für alle weiteren Hunde.
Viele Hunde stehen auf der Rasseliste
Als gefährlich gelten nach einer Liste des Innenministeriums Baden-Württemberg alle Hunde der Rassen Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Mastino, Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie Kreuzungen bis zur ersten Elterngeneration mit Hunden dieser Rassen.
Außerdem kann das Ordnungsamt auch Hunde anderer Rassen zu gefährlichen Hunden erklären, falls sie entsprechend auffällig geworden sind.
Hundesteuer soll Lenkungswirkung haben
Die Stadt führt damit eine Regelung ein, wie sie in vielen anderen Städten schon seit längerem praktiziert wird. Die hohe Steuer soll davon abhalten, Exemplare potenziell gefährlicher Rassen zu halten. Die Hundesteuer soll durchaus eine Lenkungswirkung haben“, so Kämmerer Jürgen Fischer.
Mit der Erhöhung der Hundesteuer reagiert die Stadt auch auf die steigende Zahl der Hunde in der Stadt: 1195 Hunde sind derzeit in Tuttlingen registriert. 2016, als die Hundesteuer das letzte Mal erhöht wurde, waren es noch 1001 Hunde.
Die Folgen der vielen Hunde bekommen unter anderem die Mitarbeiter des Bauhofs zu spüren: Laut der Stadt Tuttlingen steige der Reinigungsaufwand ständig an. Zudem müsse für die Mitarbeitenden mittlerweile schmutzabweisende Spezialkleidung angeschafft werden, da es gerade bei Mäharbeiten immer häufiger zu unliebsamen Zwischenfällen mit Hundekot komme.
„Mit der Entrichtung der Steuer wird nicht das Recht erworben, Straßen, Wege und Plätze zu verunreinigen und diese auf Kosten der Allgemeinheit reinigen zu lassen. Dazu ist jeder Hundehalter selbst verpflichtet“, heißt es in der Sitzungsvorlage des Gemeinderats.
(Quelle: Stadt Tuttlingen)