In der lang andauernden Diskussion um die Beteiligung der Umlandgemeinden an der Schulbaufinanzierung in Tuttlingen deutet sich eine umfassende Einigung an. Die Mehrheit der Städte und Gemeinden im Landkreis signalisiert ihre Bereitschaft, sich an den Kosten für die Sanierung der beiden Tuttlinger Gymnasien zu beteiligen. Lediglich drei Kommunen stellen sich bislang quer – aus juristischen Gründen.
Hintergrund: 75 Millionen Euro für Schulmodernisierung
Die Stadt Tuttlingen investiert rund 75 Millionen Euro in die Sanierung des Immanuel-Kant-Gymnasiums (IKG) und des Otto-Hahn-Gymnasiums (OHG). Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat die Stadt die Möglichkeit, etwa 24 Millionen Euro von den Herkunftsgemeinden der dort unterrichteten Schülerinnen und Schüler zurückzufordern.
Diese Rückforderungen hatten in den vergangenen zwei Jahren zu kontroversen Debatten geführt – insbesondere weil manche Gemeinden mit millionenschweren Beiträgen konfrontiert wurden, die in ihren Haushalten nicht eingeplant waren.
Entgegenkommen der Stadt Tuttlingen zeigt Wirkung
Inzwischen zeichnet sich eine Lösung ab: Fast alle betroffenen Kommunen haben erklärt, sich im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Sanierungskosten zu beteiligen.
Die Stadt Tuttlingen zeigt sich dabei kompromissbereit: Allen Gemeinden, die ihre Zustimmung bis zum 31. März 2025 erklären, wird ein Nachlass von 25 Prozent auf die jeweilige Forderung gewährt. Insgesamt wäre die Stadt somit bereit, auf bis zu 6 Millionen Euro zu verzichten. Die Stadt Blumberg hatte bereits frühzeitig signalisiert, sich nicht beteiligen zu wollen.
Breite Zustimmung aus dem Landkreis
Bis zum Fristende gingen positive Rückmeldungen von folgenden Gemeinden ein:
Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Emmingen-Liptingen, Geisingen, Gunningen, Immendingen, Kolbingen, Königsheim, Mühlheim, Neuhausen, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht, Spaichingen, Talheim, Trossingen, Wehingen und Wurmlingen.
Mit Ausnahme von drei Sonderfällen haben damit alle Gemeinden im Landkreis Tuttlingen der Vereinbarung zugestimmt.
Drei Sonderfälle: Klage gegen das Land Baden-Württemberg
Die Kommunen Bärenthal, Fridingen und Irndorf haben bislang keine Vereinbarung unterzeichnet. Der Grund: Sie bereiten derzeit eine sogenannte Konnexitätsklage gegen das Land Baden-Württemberg vor. In dieser Klage fordern sie, dass die Finanzierungspflicht für die Schulsanierung nicht bei den Umlandgemeinden, sondern beim Land liegen müsse.
Bis zur gerichtlichen Klärung werden diese drei Kommunen keine Verpflichtung gegenüber der Stadt Tuttlingen eingehen.
Gemeinderat beschließt: Ermäßigung gilt auch im Streitfall
Um eine Benachteiligung dieser drei Kommunen zu vermeiden, beschloss der Tuttlinger Gemeinderat am Montag, dass auch Bärenthal, Fridingen und Irndorf im Fall einer abgewiesenen Klage rückwirkend von der 25-Prozent-Ermäßigung profitieren können – sofern sie dann zur Zahlung verpflichtet werden.
Ein Termin für die gerichtliche Entscheidung steht derzeit noch nicht fest.
(Quelle: Stadt Tuttlingen)