SRH und Marburger Bund einigen sich auf neuen Tarifvertrag

SRH und Marburger Bund einigen sich auf neuen Tarifvertrag
Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereichs der SRH. (Bild: SRH Gesundheit)

WOCHENBLATT

Die SRH, eines der größten Gesundheits- und Bildungsunternehmen Deutschlands, und der Marburger Bund haben sich auf einen neuen Haustarifvertrag für die Ärzte in den Akutkliniken* des gemeinnützigen Stiftungskonzern geeinigt.

„Ich glaube, wir haben einen Kompromiss gefunden, der einerseits der allgemeinen Teuerung Rechnung trägt und die Beschäftigungsbedingungen unserer Ärzte verbessert und ihren Einsatz würdigt, der andererseits aber auch noch einigermaßen wirtschaftlich abbildbar ist“, sagte Werner Stalla, Leiter des Gesundheitsbereichs der SRH.

Die hohe Unsicherheit und schwierige Gemengelage in der deutschen Kliniklandschaft bleibe derweil. „Eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung ist dringendst notwendig“, ergänzte Werner Stalla. „Dass hier entsprechende Bemühungen aktuell zum Erliegen gekommen sind, ist kein gutes Zeichen und hilft weder unseren Patienten noch uns als Betreiber zahlreicher Akut-, Fach- und Rehakliniken sowie Medizinischer Versorgungszentren.“

Einige wesentliche Kernpunkte:

  • Zum 1. April 2024 werden die Tabellenentgelte in einem ersten Schritt um 3 Prozent erhöht.
  • Zum 1. Oktober 2024 werden die Tabellenentgelte in einem zweiten Schritt um weitere 3 Prozent erhöht.
  • Zum 1. Juni 2025 werden die Tabellenentgelte in einem dritten Schritt nochmals um 3 Prozent erhöht.
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 1. Oktober 2023 bis 30. Juni 2025
  • Die Tarifgruppe Ä4 Stufe 2 wird zum 1. Mai 2024 um € 100,- brutto pro Monat angehoben. 
  • Für den Abrechnungsmonat April 2024, spätestens Mai 2024, wird eine Inflationsausgleichsprämie für das Jahr 2023 in Höhe von € 1.900,- je Vollzeitkraft gezahlt (für Teilzeitkräfte anteilig entsprechend ihrer Teilzeitquote).
  • Darüber hinaus soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 nicht nur der Bereitschaftsdienst, sondern zusätzlich auch eine Rufbereitschaft sowie die Kombination beider durch verschieden gestaffelte Zuschläge monetär stärker berücksichtigt werden.

Die Einigung bedarf noch der Zustimmung durch die entsprechenden Gremien beider Seiten.

*) Die Einigung betrifft folgende Kliniken: SRH Wald-Klinikum Gera, SRH Zentralklinikum Suhl, SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach, SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg, SRH Fachkrankenhaus Neresheim, SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen, SRH Krankenhaus Oberndorf, SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen, SRH Klinikum Burgenlandkreis.

(Pressemitteilung: SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH)