Wertvoller Lebensraum in Gefahr Illegale Zerstörung von Biberdämmen am Fronholzgraben

Illegale Zerstörung von Biberdämmen am Fronholzgraben
Illegale Eingriffe in geschütztes Biberrevier bei Ennetach. (Bild: Stadt Mengen)

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Am Fronholzgraben unterhalb des Schützenhauses Ennetach hat ein Biber in den vergangenen Monaten ein ökologisch wertvolles Gebiet geschaffen. Mit mehreren Dämmen staut er das Wasser, wodurch ein Rückzugsort für Amphibien, Libellen und Wasservögel entstanden ist.

Massive Eingriffe: Dämme zerstört und Biberbau trockengelegt

In den vergangenen Wochen wurden die Biberdämme von Unbekannten zerstört und aus dem Graben entfernt. Der Eingang zum Biberbau liegt seither trocken – ein schwerwiegender Eingriff, denn ist der Eingang nicht unter Wasser, wird der Bau für den Biber unbrauchbar. Besonders dramatisch: In Kürze wird mit dem Bibernachwuchs gerechnet. Der Biber hat sich inzwischen flussaufwärts zurückgezogen, doch auch dort wurden erneut Dämme beschädigt.

Naturschutzgebiet als Tatort

Das betroffene Areal ist besonders gut für die Ansiedlung von Bibern geeignet. Es befindet sich in städtischem Eigentum und ist als naturschutzfachlicher Ausgleich vorgesehen. Umso unverständlicher sind die wiederholten Zerstörungen, die einen massiven und illegalen Eingriff in die Natur darstellen.

Ermittlungen eingeleitet – Bevölkerung um Hinweise gebeten

Die Umweltpolizei aus Ravensburg hat Ermittlungen aufgenommen und bittet um sachdienliche Hinweise. Diese können bei jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Die Taten stellen eine Straftat dar: Der Biber ist in Deutschland und Europa streng geschützt. Das Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern sowie die Zerstörung ihrer Bauten ist verboten und kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Maßnahmen an Gewässern nur in Abstimmung erlaubt

Alle Eingriffe in oder an Gewässern sowie die Pflege landwirtschaftlicher Flächen müssen mit den Lebensraumbedürfnissen des Bibers abgestimmt sein. Zuständig sind das Bibermanagement der unteren Naturschutzbehörden, das Regierungspräsidium Tübingen sowie die ehrenamtlichen Biberberaterinnen und -berater.

Ansprechpartner bei Konflikten oder Fragen

Bei Problemen mit dem Biber oder Fragen zur Abstimmung notwendiger Maßnahmen stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:

(Quelle: Stadt Mengen)