Fledermäuse retten – Sigmaringen ruft zum Schutz der Höhlen auf

Fledermäuse retten – Sigmaringen ruft zum Schutz der Höhlen auf
Fledermäuse nutzen Höhlen für ihren Winterschlaf. Werden sie dabei gestört, wachen sie auf und verbrennen wichtige Fettreserven – was im Ernstfall ihren Tod bedeuten kann. (Bild: Oliver Elsässer/Landkreis Sigmaringen)

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Die Karsthöhlen der Schwäbischen Alb sind wahre Naturwunder. Sie beeindrucken nicht nur durch ihre geologische Beschaffenheit, sondern bieten auch wertvolle Lebensräume für seltene Pflanzen und Tiere. Doch diese empfindlichen Naturphänomene sind schutzbedürftig – insbesondere während der Wintermonate, wenn Fledermäuse dort ihren Winterschlaf halten.

Striktes Betretungsverbot bis Ende März

Die untere Naturschutzbehörde macht auf jüngste Störungen in Höhlen im Zollernalbkreis aufmerksam und erinnert daran: Bis zum 31. März ist das Betreten von Höhlen mit Fledermausvorkommen auch im Landkreis Sigmaringen verboten. Dieses Verbot dient dem Schutz der Tiere, die durch Störungen in ihrer Winterruhe stark gefährdet werden.

Warum Fledermäuse Ruhe brauchen

Fledermäuse verbringen den Winter in Höhlen, wo sie in den Winterschlaf fallen. Werden sie in dieser Zeit gestört, wachen sie auf und verbrennen wertvolle Fettreserven. Diese Energiereserven sind jedoch essenziell, um das Frühjahr zu überleben. Ist der Vorrat vorzeitig aufgebraucht, droht den Tieren der Tod durch Erschöpfung.

Fledermäuse sind streng geschützt

Die meisten heimischen Fledermausarten stehen bereits auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten. Jede weitere Schwächung der Bestände kann gravierende Folgen haben. Dabei leisten Fledermäuse einen wichtigen Beitrag zum Ökosystem, indem sie Schädlinge dezimieren – ein Vorteil auch für die Landwirtschaft. Wer Fledermäuse mutwillig stört, ihre Quartiere zerstört oder Tiere tötet, begeht eine Straftat.

Hinweise für Höhlenbesucher

Viele Höhlen, die von Fledermäusen genutzt werden, sind mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Wer eine Höhle besichtigen möchte, sollte dies auf die Sommermonate verschieben, wenn die Tiere nicht auf ihre Winterruhe angewiesen sind.

Weitere Informationen gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Sigmaringen unter Telefon: 07571 102-2313 oder beim Naturschutzzentrum Obere Donau unter Telefon: 07466 9280-0 bzw. per E-Mail an info@nazoberedonau.de.

(Quelle: Landkreis Sigmaringen)