Ertrunkenes Mädchen (2) in Bingen: Ermittlungen gegen Mutter eingestellt

Ertrunkenes Mädchen (2) in Bingen: Ermittlungen gegen Mutter eingestellt
Eine Figur der blinden Justitia. (Bild: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild)

Deutsche Presse-Agentur

Fast drei Monate nach dem Tod eines zweijährigen Mädchens in Bingen (Kreis Sigmaringen) ist das Verfahren gegen die Mutter eingestellt worden. Die Mutter sei durch den Tod ihres Kindes genug bestraft, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Die Zweijährige hatte das Haus am 17. Dezember zwischen 15.30 und 16.00 Uhr unbemerkt verlassen und war über die Straße zum nahen Fluss Lauchert gelaufen. Die Mutter hatte die Kleine zuvor voll bekleidet zum Schlafen ins Bett gelegt und war danach abgelenkt. 

Das Mädchen ertrank

Eine großangelegte Suchaktion begann und die Bevölkerung war in Schockstarre. Die Meldungen überschlugen sich. Zwei Tage später wurde das Kind von Tauchern tot geborgen. Es trug noch die vollständige Alltagskleidung. Die Schuhe hatte sich das Kind selbst angezogen. Als es tot aus dem Fluss geborgen wurde, waren die Klettverschlüsse geöffnet. Die Obduktion ergab, dass das Mädchen ertrank.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung

Nun wurde das Verfahren gegen die Mutter eingestellt. Mit Zustimmung des Amtsgerichts Sigmaringen werde von einer Bestrafung der Frau abgesehen, teilte die Anklagebehörde in Hechingen am Montag mit. Gegen die 24 Jahre alte Frau waren Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet worden, weil der Verdacht bestand, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte, heißt es in einem Bericht der dpa.

Aus rechtlicher Sicht werde auch weiterhin von einem hinreichenden Tatverdacht einer fahrlässigen Tötung ausgegangen, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel. Der Mutter werde nach wie vor vorgeworfen, keine Vorkehrungen getroffen zu haben, um ein unbemerktes Verlassen der Wohnung durch das zweijährige Kind zu unterbinden. 

Einziges Kind verloren und durch den Tod genug bestraft

«Nach der erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände sind wir – und auch das zuständige Gericht – zur Ansicht gelangt, dass eine Strafe im vorliegenden Fall offensichtlich verfehlt wäre.» Die Mutter sei durch den Tod ihres Kindes genug bestraft. Die Möglichkeit, von Strafe abzusehen, sieht das Gesetz laut Stengel ausdrücklich vor. Die nicht vorbestrafte Mutter habe ihr einziges Kind durch ein fahrlässiges Unterlassen verloren.