Weingarten führt neue Geschwindigkeitsbeschränkungen ein. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich seit Kurzem an fünf Stellen auf Tempo 30 einstellen.
Die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht es, an Fußgängerüberwegen zur Erhöhung der Sicherheit Tempo 30 einzuführen. In Weingarten wurden in den vergangenen Wochen an fünf Standorten entsprechende Schilder aufgestellt. Die meisten Überwege der Stadt befinden sich bereits in bestehenden Tempo-30-Zonen.
Nach einer Verkehrsschau im April dieses Jahres mit Polizei, Straßenbauamt und Straßenverkehrsbehörde wurde beschlossen, dass an vier Fußgängerüberwegen die Voraussetzungen für ein Tempolimit von 30 km/h gegeben sind. Am 20. August stellte der städtische Baubetriebshof die neuen Verkehrszeichen auf.
Diese Standorte sind betroffen
Das Tempolimit gilt nun am Überweg in der St. Longinusstraße, der besonders von Studierenden und Schülerinnen sowie Schülern genutzt wird, sowie an drei Überwegen in der Hähnlehofstraße. Dort kommt es durch die neue Regelung zu mehreren Wechseln zwischen Tempo 50 und Tempo 30. Zusätzlich wurde in der Waldseer Straße auf Höhe der Kindertagesstätte „Groß und Klein“ auch tagsüber Tempo 30 angeordnet.
Nachbesserung bei Beschilderung
Da die Einführung in der Bevölkerung Fragen aufgeworfen hat, fand am 8. September eine erneute Verkehrsschau statt. Dabei wurde unter anderem entschieden, die Schilder in der Hähnlehofstraße näher an die jeweiligen Überwege zu versetzen. So soll der Zusammenhang zwischen Tempolimit und Zebrastreifen klarer erkennbar werden, während der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleistet bleibt.
Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und an den betroffenen Stellen besondere Rücksicht zu nehmen.
(Quelle: Stadt Weingarten)