Die Wasserentnahme aus Seen und Flüssen im Landkreis Ravensburg bleibt untersagt. Das bestehende Verbot wird aufgrund der Trockenheit bis 15. Oktober verlängert.
Viele Bäche und Flüsse im Landkreis führen aufgrund geringer Niederschläge und der anhaltenden Trockenheit weiterhin sehr wenig Wasser. Die niedrigen Wasserstände wirken sich zunehmend auf die Gewässerökologie aus.
Das Landratsamt verlängert deshalb das bestehende Verbot zur Wasserentnahme vorerst bis Donnerstag, 15. Oktober 2026. Wasser darf damit weiterhin nicht zu eigenen Zwecken aus Bächen, Flüssen oder Seen entnommen werden.
Verbot gilt auch bei vorhandener Erlaubnis
Von der Regelung betroffen sind auch Personen und Unternehmen, die grundsätzlich über eine behördliche Erlaubnis zur Wasserentnahme verfügen. Dazu gehören beispielsweise Betriebe, die Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zur Bewässerung von Feldern entnehmen.
Das Verbot gilt auch dann, wenn an der jeweiligen Entnahmestelle vermeintlich noch ausreichend Wasser vorhanden ist.
Ausgenommen sind lediglich das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Insbesondere an kleinen Gewässern bittet der Landkreis jedoch darum, auch darauf zu verzichten.
Niedrige Wasserstände belasten Gewässer
Neben den geringen Wasserständen belasten ansteigende Gewässertemperaturen die Bäche und Flüsse. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden unter den Bedingungen.
Die Allgemeinverfügung ist unter der Internetadresse des Landkreises Ravensburg im Bereich der öffentlichen Bekanntmachungen verfügbar.
(Quelle: Landkreis Ravensburg)