Wasserstände extrem niedrig Entnahmeverbot im Landkreis Tuttlingen wird verlängert

Entnahmeverbot im Landkreis Tuttlingen wird verlängert
Das Entnahmeverbot für Wasser aus Flüssen und Bächen im Landkreis Tuttlingen bleibt wegen der anhaltend niedrigen Wasserstände bis Ende Oktober bestehen. (Symbolbild: Conny Pokorny/ iStock / Getty Images Plus)
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Das Entnahmeverbot aus Flüssen und Bächen im Landkreis Tuttlingen bleibt bis einschließlich 31. Oktober 2026 bestehen. Grund sind die weiterhin niedrigen Wasserstände.

Am für die Donau im Landkreis repräsentativen Pegel Beuron liegt der Abfluss aktuell im Bereich „Extrem niedrig (Niedrigwasser-Stufe 2)“. Auch die Vorhersagen für die kommenden Tage zeigen weiterhin extrem niedrige Wasserstände.

Grund für die Verlängerung ist die angespannte Situation an den Gewässern. Das Niedrigwasserinformationszentrum Baden-Württemberg berichtet: „Am Großteil der Pegel des Landes sind die Wasserstände auf einem extrem niedrigen Niveau. Ursache ist die seit mehreren Monaten anhaltende Trockenheit, die sich im Laufe des außergewöhnlich trockenen Septembers nochmals deutlich verschärft hat. Eine nachhaltige Entspannung ist derzeit nicht in Sicht.“

Die Donau erreicht ihren niedrigsten Abfluss im Gesamtjahr zumeist in den Monaten September und Oktober. Niedrige Wasserstände und die anhaltende Belastung der Fließgewässer können insbesondere für die dort lebenden Tiere und Pflanzen problematisch sein. Jede zusätzliche Wasserentnahme kann den ohnehin geringen Abfluss weiter reduzieren und die ökologische Situation zusätzlich verschärfen.

Diese Entnahmen sind betroffen

Das Verbot betrifft die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung. Ausgenommen sind Entnahmen, für die eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis oder eine sonstige Ausnahme besteht.

Der Landkreis bittet die Bevölkerung und insbesondere Grundstücks- und Gartenbesitzerinnen und -besitzer um Verständnis und darum, auf die Entnahme von Wasser aus den betroffenen Gewässern zu verzichten.

Die verlängerte Allgemeinverfügung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026. Ob das Entnahmeverbot anschließend erneut verlängert oder aufgehoben wird, hängt von der Entwicklung der Wasserstände und der hydrologischen Situation ab.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit dem genauen Geltungsbereich und den geltenden Ausnahmen ist auf der Homepage des Landkreises unter den öffentlichen Bekanntmachungen abrufbar. Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation in Baden-Württemberg gibt es beim Niedrigwasserinformationszentrum unter niz.baden-wuerttemberg.de.

(Quelle: Landratsamt Tuttlingen)

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