Die Stadt Weingarten passt ihre Parkregelungen teilweise an. Ziel ist es, Parkraum effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Innenstadt attraktiv zu halten.
Parkraum bleibt auch in Weingarten ein knappes Gut. Die Stadt verfolgt deshalb eine ganzheitliche Parkraumkonzeption, die die Bedürfnisse von Anwohnern, Pendlern und Besuchern berücksichtigt.
Parken bleibt vergleichsweise günstig
Trotz Anpassungen bleibt das Parken in Weingarten weiterhin vergleichsweise günstig. Oberirdisch ist das Parken samstags ganztägig kostenfrei, ebenso abends und nachts zwischen 18 und 9 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.
Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr kostet eine Stunde oberirdisches Parken 1,60 Euro. Auch in den Tiefgaragen am Postplatz, Löwenplatz und Stadtgarten bleibt das Parken samstags zwischen 6 und 18 Uhr kostenlos. Unter der Woche beträgt der Tarif weiterhin einen Euro pro Stunde, zudem wurde die bisherige Höchstparkdauer aufgehoben.

Änderungen bei Randzeiten
Neu ist, dass in den Tiefgaragen künftig auch in den Randzeiten Gebühren anfallen. Zwischen 6 und 9 Uhr sowie abends ab 18 Uhr bis maximal 24 beziehungsweise 2 Uhr kostet das Parken 0,60 Euro pro Stunde.
Auch sonntags wird in den Tiefgaragen nun eine Gebühr von einem Euro pro Stunde erhoben. Hintergrund ist unter anderem die geplante Sanierung der Tiefgarage am Löwenplatz sowie eine optimierte Gebührenstruktur.
Angebot für Anwohner
Für Anwohner gibt es eine Übergangslösung bis zur Einführung eines digitalen Bewohnerparkausweises. Ab Mai können sie eine temporäre Parkberechtigung für 15 Euro pro Monat erwerben.
Diese gilt montags bis samstags von 16 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig in den Tiefgaragen am Stadtgarten und am Löwenplatz. Voraussetzung ist unter anderem ein Hauptwohnsitz im definierten Gebiet und ein fest zugeordnetes Fahrzeug.
„Brötchentaste“ in Planung
Eine weitere Neuerung ist die geplante Einführung der sogenannten „Brötchentaste“. Damit sollen künftig 15 Minuten kostenloses oberirdisches Parken möglich sein.
Die Umstellung der Parkautomaten ist derzeit in Vorbereitung und soll noch im ersten Halbjahr 2026 umgesetzt werden.
Regeln für Anhänger und Wohnwagen
Die Stadt weist zudem auf bestehende Vorschriften hin. Anhänger ohne Zugfahrzeug dürfen laut Straßenverkehrsordnung nicht länger als 14 Tage im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Bei Verstößen drohen entsprechende Ordnungswidrigkeiten.
(Quelle: Stadt Weingarten)