Der gesetzliche Mindestlohn steht erneut im Fokus der politischen Debatte – und im Kreis Ravensburg zeigt sich besonders deutlich, wie groß das Potenzial einer Anhebung wäre.
Aktuell arbeiten rund 10.000 Menschen im Landkreis zum Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Das geht aus dem neuen Mindestlohn-Monitor des Pestel-Instituts hervor, der im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erstellt wurde.
NGG fordert deutliche Erhöhung des Mindestlohns
Die NGG Ulm-Aalen-Göppingen kritisiert den derzeitigen Mindestlohn als nicht mehr zeitgemäß – angesichts steigender Lebenshaltungskosten.
„Steigende Mieten, höhere Preise im Supermarkt, steigende Eintrittspreise und Gebühren. Dazu der Tank vom Auto als Euro-Fresser. Und auch die Bahn, die ständig an den Ticketpreisen schraubt: Die dünnen Portemonnaies müssen dringend dicker werden. Der Mindestlohn muss deutlich nach oben gehen“, fordert Michael Gutmann, Geschäftsführer der NGG Ulm-Aalen-Göppingen.
375 Euro mehr im Monat für Vollzeitkräfte
Gutmann fordert von der Mindestlohnkommission einen klaren Schritt in Richtung 15 Euro pro Stunde – und zwar zügig:
„Sie muss die unterste Lohnkante jetzt unbedingt deutlich anheben. Wichtig ist, dass das nicht in Tippelschritten passiert, sondern schnell in Richtung 15 Euro ansteigen wird. Wer Vollzeit arbeitet und den gesetzlichen Mindestlohn verdient, hätte dann am Monatsende rund 375 Euro brutto mehr“, rechnet Gutmann vor.
Mehr Kaufkraft für die Region
Von einer Anhebung auf 15 Euro würden laut Pestel-Institut rund 30.300 Beschäftigte im Kreis Ravensburg profitieren. Viele von ihnen seien Mini-Jobber, die derzeit nur einen sehr niedrigen Stundenlohn erhalten. Die Maßnahme hätte laut Studie auch einen beachtlichen Effekt auf die lokale Wirtschaft:
20,9 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr könnten dadurch entstehen – Geld, das direkt in den regionalen Konsum fließen würde.
„Jeder Cent geht in den Konsum“
„Das macht also auch volkswirtschaftlich richtig viel Sinn, denn wir reden immer noch vom Niedriglohnbereich und hier geht jeder Cent nahezu eins zu eins in den Konsum. Wer nämlich wie viele Beschäftigte zum Beispiel in der Systemgastronomie am untersten Lohn-Limit verdient, der braucht das Geld für alles, was nötig ist – von der neuen Waschmaschine bis zum ausgewogenen Essen. Wer nur den Mindestlohn verdient, der hat sowieso keine Chance, Geld auf die hohe Kante zu legen“, so Gutmann.
Mindestlohnkommission soll im Juni Weichen stellen
Die Bundesregierung hat bereits ein politisches Ziel formuliert: 15 Euro als neue Untergrenze beim Lohn. Entscheidend ist nun die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind. Sie trifft sich Ende Juni.
„Die Kommission muss schon bei ihrer nächsten Sitzung Ende Juni den ersten entscheidenden ‚Lohn-Pflock‘ Richtung 15 Euro setzen“, fordert Gutmann.
Neben der allgemeinen Tarifentwicklung sei auch die Kaufkraft des Mindestlohns ein zentrales Kriterium. Laut Gutmann müsse der gesetzliche Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns erreichen. Der Gesetzgeber müsse deshalb derzeit nicht eingreifen:
„Die Kommission hat für die sinnvolle Erhöhung auf 15 Euro ja alle notwendigen Kriterien zur Hand“, betont Gutmann.
„Mehr Respekt bedeutet mehr Lohn“
Für Gutmann geht es nicht nur ums Geld – sondern auch um Anerkennung:
„Wer am unteren Lohn-Limit arbeitet, hat mehr Respekt verdient. Mehr Respekt bedeutet dabei vor allem aber auch mehr Lohn. Es ist traurig genug, dass viele Menschen auf Bürgergeld angewiesen sind. Aber es ist bitter, dass die, die heute zum Mindestlohn arbeiten, nur ein ‚Bürgergeld plus‘ im Job verdienen“, so der NGG-Geschäftsführer.
Fair bezahlt sei in seinen Augen ohnehin nur, wer nach Tarif entlohnt wird.
Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
(Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Ulm-Aalen-Göppingen)