Ravensburg (dpi) – Erst letzte Woche entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass die landesweite allgemeine Ausgangsperre nicht mehr verhältnismäßig sei. Eine Frau aus Tübingen hatte sich aufgrund der sinkenen Infektionszahlen mit einem Eilantrag vor Gericht erfolgreich durchgesetzt.
Wie die Landesregierung gestern mitteilte, werden die Landratsämter für die Verhängung der Ausgangssperre zuständig sein.
Das ist wie folgt geregelt:
- Eine Ausgangssperre kann, wenn der Landkreis über einer 7 Tage-Inzidenz von 50 ist, verhängt werden. Unter einer Inzidenz von 50 darflaut Gerichtsbeschluss keine Ausgangssperreverhängt werden.
- Zuständig für die Verhängung der Ausgangssperren sind die Gesundheitsämter der Kreise
- Die Uhrzeit für Ausgangssperren verändert sich, nun darf man von 21 bis 5 Uhr nicht mehr raus
Wie sieht es für den Kreis Ravensburg aus?
„Wir prüfen derzeit noch die rechtlichen Punkte“ sagte die Pressesprecherin des Landratsamtes, Selina Nußbaumer auf Anfrage des WOCHENBLATT. Die Landratsämter sind etwas ins kalte Wasser geschubst worden, was die Ausgangssperren angeht. Mit Hochdruck prüft das Landratsamt Ravensburg die derzeitigen Gegebenheiten. „Wir erwarten aber heute Nachmittag ein Ergebnis, das wir dann baldmöglichst verkünden“ sagt Nußbaumer.
Die Entscheidung ob die Ausgangssperre heute Abend gilt, ist somit noch nicht getroffen. Der Landkreis Ravensburg liegt mit einer Inzidenz von 58,2 (Stand 10.02.2021) etwas über den geforderten 50.
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