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Ausgangsbeschränkungen

Landkreis Biberach: Nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen

Biberach - Das Kreisgesundheitsamt des Landratsamtes Biberach hat heute, 14. Januar 2022, festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Biberach am zweiten Tag in Folge über 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Freitag auf Samstag, 15. Januar 2022, 0 Uhr, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen wieder in Kraft.

Biberach

Bahn- und Flugreisen während erweiterter Ausgangsbeschränkung

Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Das heißt, wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.

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