Am Donnerstag lag die Inzidenz im Landkreis Sigmaringen am zweiten Tagen nacheinander über dem Grenzwert 500. Am Donnerstagabend meldete das Landesgesundheitsamt eine 7-Tage-Inzidenz von 568. Die Corona Verordnung sieht daher wieder eine Ausgangssperre für nicht immunisierte Personen vor.
Ab Montag, 17. Januar 2022, 0:00 Uhr gilt gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Bodenseekreis eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Personen ohne vollständigen Corona-Impfschutz (Grundimmunisierung mit oder ohne Auffrisch-/Drittimpfung) oder ohne gültigen Genesenen-Status.
Biberach - Das Kreisgesundheitsamt des Landratsamtes Biberach hat heute, 14. Januar 2022, festgestellt, dass die 7-Tage-Inzidenz (pro 100.000 Einwohner) im Landkreis Biberach am zweiten Tag in Folge über 500 liegt. Daher treten im Landkreis in der Nacht von Freitag auf Samstag, 15. Januar 2022, 0 Uhr, die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen wieder in Kraft.
Tuttlingen - Das Landratsamt Tuttlingen hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, öffentlich festgestellt, dass der Wert von 500 bei der 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Damit entfallen die seit 25. November geltenden zusätzlichen lokalen Beschränkungen.
Landkreis Sigmaringen - Seit Donnerstag, 16.12.2021, 0 Uhr gibt es im Landkreis Sigmaringen keine weitergehenden lokalen Beschränkungen und Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen mehr.
Strengere Corona-Maßnahmen für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm treten in Kraft. Die Basis hierfür ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.
Kreis Ravensburg – Das Landesgesundheitsamt hat am 23. November 2021 die Alarmstufe II der Corona-Verordnung festgestellt. Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Ravensburg lag an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, nämlich am 22. November und 23. November 2021 über 500.
Bodenseekreis - Ab Donnerstag, 25. November 2021, 0:00 Uhr gelten gemäß § 17a der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg im gesamten Bodenseekreis zusätzliche Einschränkungen für Personen ohne vollständigen Corona-Impfschutz oder ohne gültigen Genesenen-Status.
Nachdem der Inzidenzwert auch am Sonntag, 11. April 2021 (161,0) sowie heute (12. April 2021) weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen.
Ravensburg (dpi) - Erst letzte Woche entschied der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, dass die landesweite allgemeine Ausgangsperre nicht mehr verhältnismäßig sei.
Seit Dezember gilt in Baden-Württemberg zur Eindämmung der Corona-Pandemie bekanntermaßen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr. Bürgerinnen und Bürger können jedoch bald wieder mehr Freiheiten genießen!!
Bahnreisen im Nah- und Fernverkehr sowie Flugreisen in Baden-Württemberg sind während der erweiterten Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr nur mit einem triftigen Grund möglich. Das heißt, wer nicht unbedingt reisen muss, muss zu Hause bleiben. Ausnahmen gibt es nur in wenigen Fällen, zum Beispiel bei Verspätungen und nicht möglicher Umbuchung.
Die aktuell bereits geltenden Maßnahmen reichen nicht aus, um das Pandemiegeschehen in Bayern nachhaltig zu begrenzen. Deshalb beschließt die Staatsregierung für Bayern mit Wirkung ab 9. Dezember 2020 weitere Maßnahmen.
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