Sicherheit im Herbst Isny erinnert an Rückschnitt von Hecken und Bäumen

Isny erinnert an Rückschnitt von Hecken und Bäumen
Beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern sollten Grundstückseigentümer auch darauf achten, dass Gehwege und Straßen frei bleiben. (Symbolbild: Rostislav_Sedlacek/iStock / Getty Images Plus)
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Hecken, Bäume und Sträucher dürfen Gehwege und Straßen in Isny nicht beeinträchtigen. Das Ordnungsamt erinnert deshalb an den rechtzeitigen Rückschnitt.

Wer seinen Garten winterfest macht und Hecken oder Sträucher zurückschneidet, sollte besonders die Straßenseite im Blick behalten. Äste und Zweige können weit in Gehwege oder Fahrbahnen hineinragen und sich bei schwerem Nassschnee zusätzlich nach unten biegen.

Das Isnyer Ordnungsamt hat deshalb eine Prüfliste zusammengestellt. Über Gehwegen muss demnach eine Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Metern gewährleistet sein, über Fahrbahnen sind es mindestens 4,50 Meter. Bei der Kontrolle sollte auch berücksichtigt werden, dass sich Äste unter Schneelast deutlich absenken können.

Schilder und Straßenlampen freihalten

Auch Verkehrsschilder müssen vollständig sichtbar bleiben und dürfen nicht durch Zweige verdeckt werden. Gleiches gilt für Straßenlampen: Sie sollen frei von Überwuchs sein, damit die Straße ausreichend ausgeleuchtet werden kann. An Ausfahrten und Kreuzungen darf die Sicht für Autofahrer und Fußgänger nicht eingeschränkt sein.

Mit Blick auf den Winterdienst sollten Grundstückseigentümer zudem prüfen, ob Äste so weit in die Straße ragen, dass sie Räumfahrzeuge behindern oder beim Schneeräumen beschädigt werden könnten. Morsche oder instabile Äste können unter Schneelast abbrechen und Wege blockieren.

Rückschnitt kann Schäden verhindern

Das Ordnungsamt empfiehlt einen rechtzeitigen Rückschnitt im Herbst. Dadurch ließen sich im Winter unnötige Sorgen sowie mögliche Schadensersatzansprüche bei Beschädigungen von Räumfahrzeugen oder Fahrzeugen der Müllabfuhr vermeiden.

Bei akuten Gefährdungen kann nach Angaben des Ordnungsamts nicht ausgeschlossen werden, dass eine Straße nicht geräumt oder Mülltonnen nicht geleert werden.

(Quelle: Stadt Isny i. A.)

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