Pflichten für Grundstückseigentümer Hecken schneiden in Ravensburg: Diese Regeln gelten
In Ravensburg müssen Hecken und Äste ausreichend Abstand zu Straßen und Gehwegen halten. Für den Rückschnitt gelten klare Vorgaben zu Höhe, Abstand und Zeitpunkt.

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Überhängende Äste, ausladende Hecken und hohe Sträucher können auf Geh- und Radwegen sowie an Straßen zu gefährlichen Sichtbehinderungen führen. Grundstückseigentümer in Ravensburg sind deshalb verpflichtet, ihre Bepflanzung so zurückzuschneiden, dass öffentliche Verkehrsflächen frei bleiben. Dabei gelten bestimmte Mindesthöhen und Sicherheitsabstände.
Besonders an Kreuzungen, Einmündungen und entlang von Schulwegen kann zu weit gewachsene Bepflanzung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Wenn Äste in den Straßenraum ragen, Hecken Gehwege verengen oder Sträucher die Sicht auf Verkehrszeichen verdecken, müssen die Eigentümer der betreffenden Grundstücke tätig werden.
Die Stadt Ravensburg erinnert deshalb an die gesetzlichen Pflichten zum Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken. Grundlage ist das Straßengesetz Baden-Württemberg, das die Freihaltung des sogenannten Lichtraums über öffentlichen Verkehrsflächen vorschreibt.
Diese Mindestabstände müssen eingehalten werden
Damit Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer öffentliche Wege und Straßen sicher nutzen können, gelten folgende Vorgaben:
- Über Straßen: Mindestens 4,50 Meter freie Höhe.
- Über Geh- und Radwegen: Mindestens 2,50 Meter freie Höhe.
- Seitlicher Abstand zur Fahrbahn: Mindestens 0,50 Meter.
- Seitlicher Abstand zum Gehweg: Mindestens 0,25 Meter.
Diese Abstände sollen sicherstellen, dass Verkehrsflächen ohne Behinderungen genutzt werden können. Gleichzeitig müssen Verkehrszeichen und Straßenleuchten sichtbar bleiben.
Insbesondere entlang stark frequentierter Wege und auf Schulwegen sollten Grundstückseigentümer regelmäßig kontrollieren, ob ihre Bepflanzung die vorgeschriebenen Abstände einhält.
Hecken schneiden: Was ist wann erlaubt?
Beim Rückschnitt müssen Grundstückseigentümer auch die geltenden Artenschutzbestimmungen beachten. Dabei wird zwischen einem einfachen Pflege- beziehungsweise Formschnitt und einem stärkeren Rückschnitt unterschieden.
Ein schonender Formschnitt, bei dem lediglich herausgewachsene Triebe entfernt werden, ist grundsätzlich ganzjährig möglich.
Stärkere Rückschnitte von Hecken und Sträuchern sind dagegen aus Gründen des Artenschutzes nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erlaubt.
Grundstückseigentümer sollten daher rechtzeitig prüfen, ob Bäume, Hecken oder Sträucher auf ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und gegebenenfalls entsprechende Schnittmaßnahmen durchführen.
(Quelle: Stadt Ravensburg)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 28.10.2026, 10:48 Uhr





