Vorsorge bei Minusgraden Frostschutz für Wasserleitungen: TWS gibt Tipps
Bei Minusgraden können Wasserleitungen und Wasserzähler einfrieren und teure Schäden verursachen. Die TWS erklärt, mit welchen einfachen Maßnahmen sich Häuser schützen lassen.

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Schon ein gekipptes Kellerfenster kann bei Minusgraden dazu führen, dass Wasserleitungen oder Wasserzähler einfrieren. Die TWS Netz GmbH empfiehlt deshalb, rechtzeitig Vorkehrungen im und am Haus zu treffen, um Frostschäden und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
Besonders gefährdet sind Wasserleitungen im Garten, an Terrassen und Garagen. Außenliegende Leitungen sollten deshalb vor anhaltendem Frost entleert werden. Auch die Einführungsstelle der Wasserhausanschlussleitung und der Standort des Wasserzählers sollten überprüft werden.
Wasserzähler und Leitungen vor Frost schützen
Befinden sich Wasseranschluss oder Wasserzähler in der Nähe eines Lichtschachts, empfiehlt der lokale Wasserversorger einen zusätzlichen Frostschutz. Dafür eignen sich trockene Dämmstoffe wie Holzwolle, Säcke, Styropor oder Schaumstoff.
„Ganz wichtig ist es, gekippte Kellerfenster bei Temperaturen unter null Grad zu schließen“, sagt Simon Scholz, Abteilungsleiter Netze bei der TWS. In strengen Wintern komme es immer wieder vor, dass Wasserzähler in unbeheizten Kellerräumen einfrieren, weil ein nahe gelegenes Fenster gekippt ist.
Besondere Vorsicht bei unbeheizten Neubauten
Auch in Neubauten, die noch nicht beheizt werden, besteht Frostgefahr, wenn der Trinkwasseranschluss bereits installiert ist. Hier können Leitungen besonders schnell einfrieren.
Scholz empfiehlt, gefährdete Leitungen zu entleeren, mit Dämmmaterial abzudecken oder Frostwächter einzusetzen. Mit diesen Maßnahmen lassen sich kostspielige Schäden vermeiden.
Darüber hinaus sollten Hauseigentümer darauf achten, dass die Einführungsstelle der Wasserhausanschlussleitung, die Hauptabsperreinrichtung und der Wasserzähler jederzeit frei zugänglich bleiben. So kann bei Bedarf schnell eingegriffen werden.
(Quelle: TWS)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 28.10.2026, 13:05 Uhr





