Eigentümer und Hausverwaltungen in Weingarten sollen Hecken, Sträucher und Äste regelmäßig zurückschneiden. So bleiben Gehwege, Straßen und Sichtfelder für alle Verkehrsteilnehmer sicher nutzbar.
Immer wieder gehen bei der Stadtverwaltung Hinweise aus der Bürgerschaft ein, dass Geh- und Fußwege durch Hecken, Sträucher oder überhängende Äste eingeengt werden. Damit Straßen, Geh- und Radwege sicher genutzt werden können und die Sicht im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt wird, appelliert die Stadt an Eigentümer und Hausverwaltungen, ihre Grundstücke regelmäßig zu kontrollieren und Pflanzen bei Bedarf zurückzuschneiden.
Hecken und Äste können Gefahren verursachen
Ragen Hecken über Geh- und Radwege oder Äste in den Fahrbahnbereich hinein, kann das zu gefährlichen Situationen für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer führen. Außerdem verlieren Straßenleuchten an Wirkung, wenn sie von Ästen verdeckt werden. Auch Verkehrszeichen und Straßenschilder sind teilweise nur noch eingeschränkt erkennbar.
Die Stadt bittet deshalb darum zu prüfen, ob Pflanzen auf privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder die Sicht beeinträchtigen. Ist dies der Fall, sollten sie zeitnah zurückgeschnitten werden.
Diese Vorgaben gelten für den Heckenschnitt
Alle Pflanzen müssen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Über Geh- und Radwegen ist ein freies Lichtraumprofil von mindestens 2,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass zwischen Wegoberfläche und überhängenden Ästen oder Zweigen ein freier Raum von mindestens 2,5 Metern bestehen muss.
Über Fahrbahnen muss das freie Lichtraumprofil mindestens 4,5 Meter betragen.
Straßen- und Wegeleuchten sollten so freigeschnitten werden, dass sie ihre volle Ausleuchtungswirkung entfalten können. Verkehrszeichen und Straßenschilder müssen mit ihren Schrift- und Symbolflächen frühzeitig und vollständig erkennbar sein.
In Einmündungsbereichen von Straßen sowie an Grundstücksausfahrten sollten Pflanzungen möglichst nicht höher als einen Meter sein. Außerdem müssen in Bebauungsplänen festgelegte Sichtdreiecke dauerhaft freigehalten werden.
Stadt überwacht die Verkehrssicherheit
Als Ordnungs- und Straßenbaubehörde ist die Stadt verpflichtet, die Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum zu überwachen und Missständen nachzugehen. Gleichzeitig sieht sie die Sicherheit auf Straßen sowie Geh- und Radwegen als gemeinsame Aufgabe von Verwaltung, Eigentümern und Hausverwaltungen. Für die regelmäßige Pflege der angrenzenden Grundstücke bedankt sich die Stadt ausdrücklich.
(Quelle: Stadt Weingarten)