Hundesteuer beachten Stadt Weingarten erinnert an fristgerechte Anmeldung von Hunden

Stadt Weingarten erinnert an fristgerechte Anmeldung von Hunden
Bildunterschrift: Hunde müssen in Weingarten ab einem Alter von drei Monaten innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung angemeldet werden. (Symbolbild: alexei_tm / iStock / Getty Images Plus)
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Hunde müssen in Weingarten ab einem Alter von drei Monaten angemeldet werden. Die Stadt räumt Haltern für verspätete Anmeldungen eine Frist bis 17. August ein.

Die Stadt Weingarten erinnert Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, ihre Tiere spätestens innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung anzumelden. Nach der Hundesteuersatzung gilt diese Pflicht für Hunde ab einem Alter von drei Monaten.

Anmeldung online oder im Steueramt möglich

Die Anmeldung kann online über die Internetseite der Stadt oder persönlich im Steueramt in der Schussenstraße 11 erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Halter eine Hundesteuermarke, die gut sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden muss.

Endet die Hundehaltung, ist das Tier unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises abzumelden. Zudem muss die Hundesteuermarke zurückgegeben werden. Bei Verlust stellt die Stadt eine Ersatzmarke aus.

Frist bis 17. August

Eine nicht fristgerechte Anmeldung stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Stadt Weingarten verzichtet jedoch auf ordnungsrechtliche Konsequenzen, wenn die Anmeldung bis spätestens 17. August 2026 erfolgt.

Nach Angaben der Stadt werden nicht angemeldete Hunde im Rahmen regelmäßiger Kontrollen ohnehin festgestellt.

(Quelle: Stadt Weingarten)