Räumen, Streuen und Sicherheitspflichten Winterdienst in Lindau: Vorkehrungen für sichere Straßen treffen

Winterdienst in Lindau: Vorkehrungen für sichere Straßen treffen
Die Garten und Tiefbaubetriebe Lindau bereiten sich auf die kalte Jahreszeit vor. (Bild: Stadt Lindau)

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Der Winter naht und damit beim ersten Schneefall auf Lindaus Straßen ein reibungsloser und sicherer Ablauf möglich ist, müssen bereits jetzt einige Vorkehrungen getroffen werden. Winterdienst ist dabei eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt sowie Bürgern.

Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) haben bereits drei wichtige Vorkehrungen getroffen:

  1. Mit überarbeiteten Streckenplänen für Straßen, Radwegenetz sowie Schulwege, soll der Winterdienst die Räumprioritäten noch gezielter berücksichtigen. Damit auch die Nebenstraßen weiterhin befahrbar bleiben, setzen die GTL bei Starkschneefall zusätzliche Dienstleister zur Räumung ein.
  2. Mit gut gewarteten und angemessen ausgestatteten Winterdienstfahrzeugen haben sich die GTL auf den kommenden Winter vorbereitet und können die wichtigen Verkehrsflächen von Schnee und Eis befreien.
  3. Mit Schneefräsen und zusätzlichen Lagerplätzen, die im Stadtgebiet verteilt sind, können eventuell anfallende Schneemassen gut verteilt und gelagert werden. So werden Fahrbahnen und Wegen freigehalten. Auf den Lagerplätzen kann der Schnee dann bis zum Frühjahr schmelzen.

„Der Winterdienst in Lindau ist aber auch eine Gemeinschaftsaufgabe von Stadt und Anliegern. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger mithelfen, können wir gemeinsam für eine lückenlose Räumung wie zum Beispiel der Schulwege sorgen“, sagt Pius Hummler, Werkleiter der GTL. „Wir bitten Sie daher, dass Sie Ihren Pflichten gemäß Winterdienstordnung nachkommen und wir gemeinsam für sichere Verkehrsverhältnisse auf den Wegen und Fahrbahnen der Stadt sorgen. Schließlich möchten wir alle unverletzt durch den Winter kommen.“

Bepflanzungen zurückschneiden

Die GTL weisen darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Bepflanzungen, die in den Straßenraum, in Geh- oder Radweg ragen, zurückzuschneiden. An öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn 4,50 Meter, an Gehwegen 2,50 Meter hoch von überhängenden Ästen freigehalten werden. Um Sichtbehinderungen ausschließen zu können, sind zudem an Straßeneinmündungen und Straßenkreuzungen alle sichtbehindernden Grünpflanzungen auf ca. 70 Zentimeter ab Fahrbahnoberkante zurückzuschneiden.

Dies ist gerade vor dem Wintereinbruch sehr wichtig, um bei Schneefall Astbruch oder gefährliches Einknicken von Hecken in den Straßenraum vorzubeugen. Deshalb die Bitte an alle Grundstückseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter, die Bepflanzung auf ihrem Grundstück zu kontrollieren und eventuell zurückzuschneiden.

Um Sichteinschränkungen und Astbruch zu verhindern, müssen Pflanzen am Straßenrand entsprechend zurückgeschnitten werden.
Um Sichteinschränkungen und Astbruch zu verhindern, müssen Pflanzen am Straßenrand entsprechend zurückgeschnitten werden. (Bild: Stadt Lindau)

Verpflichtungen gemäß der Winterdienstordnung der Stadt Lindau

Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind durch die Winterdienstordnung der Stadt Lindau zum Räumen und Streuen der an Ihr Grundstück angrenzenden Gehbahnen verpflichtet. Dabei umfasst die Räum- und Streupflicht alle öffentlichen Gehwege und Straßen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung ausgenommen wurden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit dieser Verpflichtung ist erforderlich, um sich und andere auf glatten Flächen nicht zu gefährden und bei einem Schadensfall nicht zu haften.

Räumpflicht vor der eigenen Haustür

Die Räumpflicht umfasst die an das Grundstück angrenzende „Sicherungsfläche“. Die Sicherungsfläche ist eine Gehbahn von einem Meter Breite, welche von Schnee zu befreien und bei Bedarf mit nicht ätzenden Stoffen zu bestreuen ist. Es ist notwendig, dass dies zuverlässig passiert, damit insbesondere Fußgänger und Schulkinder gefahrenlos passieren können.

Räumpflicht tagsüber und an Sonn- und Feiertagen

Die Sicherungsflächen sind werktags ab 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr zu räumen, bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu bestreuen und eventuell von Eis zu befreien. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist, laut §12 „Umfang der Sicherungspflicht“ der Winterdienstordnung.

Schnee richtig lagern

Der Schnee ist so zu räumen, dass er am Gehwegrand zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn gelagert wird, damit Tauwasser ungehindert abfließen kann. Eine ordnungsgemäße Lagerung des Schnees trägt dazu bei, Überschwemmungen und Glättebildung auf den Gehwegen zu verhindern. Außerdem ist darauf zu achten, dass ausreichend Platz für die Räumfahrzeuge der GTL freigehalten wird, um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten.

Zusätzliche Informationen und die Winterdienstordnung in ihrer gültigen Fassung stehen auf der Webseite www.gtl-lindau.de.

(Pressemitteilung: Stadt Lindau)