Biberschäden vermeiden Präventive Lösungen für Landwirte und Obstbauern im Landkreis Lindau
Die Fraßschäden an Obstbäumen im Landkres Lindau nehmen zu – doch es gibt Lösungen! Da Biber unter Naturschutz stehen, setzt das Bayerische Bibermanagement auf Beratung, Schutzmaßnahmen und in besonderen Fällen weitergehende Schritte.

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In den letzten zwei Jahren haben Fraßschäden an Obstbäumen im Landkreis Lindau merklich zugenommen. Da Biber unter Naturschutz stehen, gibt es dennoch verschiedene Maßnahmen, die Betroffene in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde ergreifen können. Das Bayerische Bibermanagement berücksichtigt dabei sowohl wirtschaftliche Schäden als auch potenzielle Gefahren für Infrastrukturen.
Bürger, die von Biberaktivitäten betroffen sind, können sich per E-Mail an die Untere Naturschutzbehörde wenden: [email protected].
Maßnahmen zur Schadensbegrenzung
- Beratung und Aufklärung
Im ersten Schritt erfolgt eine fachkundige Beratung durch die Untere Naturschutzbehörde oder ehrenamtliche Biberberater. Im Landkreis Lindau stehen zwei Biberberater zur Verfügung, die Schäden vor Ort begutachten und über geeignete Präventionsmaßnahmen informieren. - Präventive Schutzmaßnahmen
Je nach Art des Schadens können verschiedene vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden:- Einzelbaumschutz: Um Obstbäume zu schützen, lassen sich sogenannte Drahthosen um die Baumstämme anbringen.
- Wasserstandsregulierung: Bei Überflutungen durch Biberdämme können Drainagerohre integriert werden, um den Wasserspiegel auf ein akzeptables Niveau zu senken.
- Schutz durch Zäune: In gefährdeten Bereichen, etwa Obstplantagen, helfen Elektro- oder feste Zäune, Biber fernzuhalten.
Diese Präventionsmaßnahmen haben Vorrang und werden staatlich gefördert.
- Weitergehende Maßnahmen bei erheblichem Schaden
Wenn Infrastruktur gefährdet ist oder Präventivmaßnahmen nicht ausreichen, können weitergehende Schritte erforderlich sein:- Entfernung von Biberdämmen (insbesondere außerhalb der Setz- und Aufzuchtzeit)
- Umsiedlung von Bibern (wie jüngst in Riedhirsch)
- In Ausnahmefällen Entnahme einzelner Tiere
Solche Maßnahmen werden regelmäßig in Abstimmung mit den jeweiligen Gemeinden und Bauhöfen durchgeführt.
- Entschädigung durch den Bayerischen Biberfonds
Land-, Forst- und Teichwirte, die Schäden durch Biber erlitten haben, können finanzielle Entschädigung über den Bayerischen Biberfonds beantragen. Dafür ist eine Meldung des Schadens bei der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich: [email protected].
Durch gezielte Beratung und geeignete Maßnahmen lassen sich viele Konflikte mit dem geschützten Biber minimieren und Lösungen im Sinne aller Beteiligten finden.
(Quelle: Landratsamt Lindau)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 06.02.2025, 14:58 Uhr
- Letzte Aktualisierung
- 06.02.2025, 15:51 Uhr





