„Vermieter verlieren durch eine ständige Gängelung seitens der Politik und einer teils willkürlichen Bürokratie vor Ort immer mehr die Freude und den Spaß an ihrem Eigentum. Kurzum – Eigentum wird zur Last! Besonders deshalb, und nicht nur wegen der höheren Baukosten und Zinsen, werden immer weniger Wohnungen gebaut und von Privaten zur Verfügung gestellt. Dies hat zur Folge, dass der Mietzins aufgrund des anhaltenden Wohnraummangels künftig noch stärker steigen wird“, erklärte Rechtsanwalt Karl Wanner, bei der Mitgliederversammlung 2024 des Haus- und Grundbesitzervereins Lindau e.V. (Haus & Grund Lindau, HuG) in der Inselhalle.
Dabei seien es doch gerade die privaten Immobilieneigentümer, die rund zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland zur Verfügung stellten, so der HuG Lindau-Vorsitzende.
Nur allzu oft würden die privaten Haus- und Wohnungseigentümer mit den großen institutionellen Immobilien-Konzernen und -Fonds zu Unrecht in einen Topf geworfen, fügte Wanner hinzu. Denn anders als jene würden HuG-Mitglieder „nicht einfach dazu übergehen, ein Mehrfamilienhaus auf ruppige Art zu entmieten“. Wörtlich sagte der Vereinsvorsitzende: „Gerade wir Kleinen sind es doch, die sich um die Immobilie und deren Mieter kümmern – und eben nicht stets im gesetzlich zulässigen Rhythmus die Miete erhöhen.“
Unzureichende staatliche wie auch finanztechnische Rahmenbedingungen seien dafür verantwortlich, dass sich „insbesondere junge Leute ein Eigenheim nicht mehr leisten können und wollen“, betonte Wanner. Auch steuerliche Entlastungen, die zudem viel zu kompliziert seien, und vermeintlich günstige staatliche Darlehen stellten für junge Leute und den kleinen Mann kaum noch einen Anreiz für Investitionen in Beton dar, um zum Beispiel Mietwohnraum anzubieten oder im Alter selbst mietfrei wohnen zu können. Wanner: „Wenn ein Teil der Ampelparteien nicht bald mit den enteignungsgleichen Eingriffen bei den Immobilien Schluss macht, wird eine gesellschaftspolitische Katastrophe am Wohnungsmarkt nicht ausbleiben.“
Mitgliederzahl auf Rekordniveau
Neben all diesen kritischen Anmerkungen und einem wenig erfreulichen Ausblick konnte der Vereinsvorsitzende aber auch Positives berichten. So verzeichnete der Haus- und Grundbesitzerverein Lindau zuletzt erneut einen deutlichen Mitgliederzuwachs. Mit 90 Eintritten im Jahr 2023 stieg die Zahl der Mitglieder auf insgesamt 1214. Aktuell zählt der Verein sogar schon 1254 Mitglieder. „Ein neuer Rekord!“, wie Wanner betont. Er wertet dies als „großen Zuspruch“ seitens der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, die ihre Interessen durch HuG Lindau gut vertreten sehen.
Dieses Vertrauen spiegle sich auch in den Service-Leistungen, insbesondere den Beratungen wider, ergänzte der Vorsitzende. Demnach wurden mit Unterstützung des Immobilien-Fachanwaltes Oliver Scheich im vergangenen Jahr insgesamt rund 1050 Mitgliederberatungen durchgeführt, zusammen stolze 245 Stunden.
Nach dem Jahresrückblick von Schriftführerin Sabine Borgstede-Sauer, dem Bericht von Kassenwart Stephan Bohle („alle Zahlen im grünen Bereich“) und der einstimmigen Entlastung des Vorstandes folgte wie immer am Schluss der Mitgliederversammlung ein Vortrag rund ums Haus- und Wohnungseigentum. Dabei griff die Vorsitzende von Haus & Grund Bayern, Dr. Ulrike Kirchhoff, aktuelle Themen aus der Politik und Gesetzgebung auf, die bei den anwesenden Mitgliedern auf reges Interesse stießen.
Neuregelungen im „Solarpaket 1“
Einen Schwerpunkt des Referats bildeten die neuen Regelungen zum sogenannten „Solarpaket I“, die vor wenigen Wochen in Kraft getreten sind und die den Ausbau von Photovoltaik (PV) beschleunigen sollen. Ein wesentlicher Punkt in dem neuen Paket sei die weitere Förderung von Mieterstrom, erklärte Kirchhoff. Denn PV-Anlagen können jetzt auch auf Nichtwohngebäuden und Nebenanlagen, wie etwa Garagen, errichtet werden und in Form von Mieterstrom weitergegeben werden, sofern der Strom direkt verbraucht wird. Zudem seien Mieterstromverträge nun mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren möglich.
Ein neues Modell sei die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Hierdurch können mehrere Letztverbraucher über PV-Anlagen auf dem Dach versorgt werden. Gerade für Mehrfamilienhäuser sei dies eine Errungenschaft, sagte die HuG-Landesvorsitzende, da der gewonnene Strom ohne komplizierte Umwege ins Stromnetz eingespeist werden kann. Sollte allerdings zusätzlicher Strom benötigt werden, müsse sich der Letztverbraucher eigenständig um einen Ergänzungsvertrag kümmern.
Balkonkraftwerk – (noch) kein Anspruch
Kirchhoff empfiehlt den Haus- und Wohnungseigentümern, die Mieter darüber zu informieren, dass die Nutzung des Solarstroms freiwillig ist, und sie darüber aufzuklären, dass Ergänzungsverträge notwendig sind, da eine Vollversorgung nicht gewährleistet werden muss.
Des Weiteren müsse beachtet werden, dass im Solarpaket kein Anspruch der Mieter auf ein Balkonkraftwerk enthalten ist. Diese Regelungen stecken noch im Gesetzgebungsverfahren. Dennoch sollte bereits jetzt eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, auch wenn ein gesetzlicher Anspruch noch nicht besteht, rät Kirchhoff, denn „eine gesetzliche Grundlage wird höchstwahrscheinlich über kurz oder lang kommen“.
(Pressemitteilung: Haus & Grund Lindau)