Hohe Strafen drohen Radfahrer mit 3,2 Promille stürzt vor Polizeiauto

Radfahrer mit 3,2 Promille stürzt vor Polizeiauto
Zu viel Alkohol, zu wenig Kontrolle – Radfahrer stürzt und muss MPU machen // Symbolbild. (Bild: iStock / Getty Images Plus)

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Ein betrunkener Radfahrer hat am Dienstagabend auf einem Feldweg die Kontrolle über sein Pedelec verloren und ist unmittelbar vor einem Streifenwagen gestürzt. Nun muss er mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Der 37-jährige Mann war gegen 19 Uhr auf dem Feldwirtschaftsweg der Kleingartenanlage „Leimdölle“ unterwegs. Aufgrund seines starken Alkoholpegels fuhr er derart unsicher, dass er schließlich die Kontrolle verlor und direkt vor einem entgegenkommenden Polizeifahrzeug zu Boden ging.

3,2 Promille: Polizei ordnet Blutentnahme an

Die Beamten bemerkten sofort starken Alkoholgeruch. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3,2 Promille – ein klarer Fall absoluter Fahruntüchtigkeit. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Glücklicherweise blieb der Mann bei dem Sturz unverletzt.

Drastische Folgen für alkoholisierte Radfahrer

Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad erwischt wird, begeht eine Straftat gemäß § 316 oder § 315c StGB. Die Konsequenzen sind erheblich:

  • Hohe Geldstrafe in Höhe mehrerer Hundert Euro
  • Zwei Punkte im Verkehrszentralregister
  • Verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Besteht man die MPU nicht, kann sogar der Entzug der Fahrerlaubnis drohen – auch wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war.

Auch unter 1,6 Promille droht Ärger

Schon ab 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen, wenn es zu alkoholbedingten Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kommt. Radfahrende sollten daher unbedingt die gleichen Vorsichtsmaßnahmen wie Autofahrende beachten: Wer trinkt, sollte das Rad stehen lassen!

(Quelle: Polizeipräsidium Konstanz)