Autofahren und Alkohol gehören nicht zusammen. Aber auch Radler dürfen nicht betrunken fahren. Am frühen Mittwochmorgen hat die Polizei in Singen einen betrunkenen Radfahrer aus dem Verkehr gezogen.
Ein 61-Jähriger war auf der Rielasinger Straße mit einem Fahrrad unterwegs, als er von einer Polizeikontrolle angehalten wurde. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwa 3,5 Promille.
Der Mann musste sein Zweirad stehen lassen und eine Blutprobe abgeben. Gegen ihn wird wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ermittelt.
Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad?
Nicht nur Autofahrende können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen, sondern auch Radfahrer. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht laut dem ADAC eine Straftat. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig.
Aber Achtung: Schon eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem werden zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
(Quelle: Polizeipräsidium Konstanz/ ADAC)