Die Stadt Singen untersagt Treffen der Autotuning-Szene für ein Wochenende. Bei Verstößen drohen Abschleppung und Beschlagnahmung.
Die Stadt Singen untersagt laut einer Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes jedwede Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet. Das Verbot gilt auf öffentlichen und privaten Flächen von Freitag, 15. Mai, 0 Uhr, bis Sonntag, 17. Mai, 24 Uhr.
Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion an Karosserie, Fahrwerk, Motorleistung, Auspuff oder Bereifung technisch verändert wurden. Als Treffen gilt jede Ansammlung von mehr als fünf Fahrzeugen dieser Art auf öffentlichen und privaten Flächen.
Hohe Kosten bei Verstößen
Wer gegen die Allgemeinverfügung verstößt, wird mit einem Zwangsgeld von 150 Euro belegt. Sollte die Person innerhalb von 20 Minuten nach Aufforderung nicht der Verfügung Folge leisten und das Treffen beenden, wird das Fahrzeug abgeschleppt und anschließend beschlagnahmt.
Diese sogenannte Ersatzvornahme kann Kosten von bis zu 350 Euro zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugaufbewahrung verursachen. Die Herausgabe des beschlagnahmten Autos kann frühestens am Montag, 18. Mai, erfolgen. Voraussetzung ist, dass keine technischen Bedenken gegen die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr bestehen. Die Herausgabe erfolgt erst nach Begleichung der entstandenen Kosten.
Allgemeinverfügung online einsehbar
Die gesamte Allgemeinverfügung können Interessierte auf der Website der Stadt Singen unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehen.
(Quelle: Stadt Singen)