Studie zeigt: Viele Unternehmen verweigern gesetzliche Transparenzpflicht zu Frauenquote

Studie zeigt: Viele Unternehmen verweigern gesetzliche Transparenzpflicht zu Frauenquote
Die Studie der Zeppelin Universität zeigt: Viele Unternehmen veröffentlichen keine Angaben über den Frauenanteil auf Führungsebenen. (Bild: Caiaimage/Caiaimage/Robert Daly // iStock / Getty Images Plus)

Die Politik wollte die Zahl der Frauen in den Chefetagen durch ein Gesetz erhöhen. Unternehmen sollten sich transparente Ziele setzen, damit mehr Frauen in Führungspositionen aufsteigen. Doch eine neue Studie der Zeppelin Universität zeigt: Das klappt nicht.

Mit dem „Zweiten Führungspositionen-Gesetz“ gelten seit August 2021 strengere Vorgaben in den Vorstands- und Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass es in den Führungsetagen deutscher Unternehmen mehr Gleichberechtigung gibt.

Es sieht für große Unternehmen ein sogenanntes „Mindestbeteiligungsgebot“ vor. Demnach muss künftig mindestens eine Frau in den Vorstand oder die Geschäftsführung berufen werden, wenn dieser aus mehr als drei Personen besteht. Die Unternehmen müssen sich zudem Zielgrößen für die künftige Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat, Vorstand sowie in der Managementebene setzen.

Mehr als jedes dritte öffentliche Unternehmen verweigert Transparenz

Eine Studie der Zeppelin Universität in Friedrichshafen zeigt nun, dass sich nur etwa 60 Prozent der öffentlichen Unternehmen an die Vorgaben halten. Diese Unternehmen haben Zielgrößen für den Frauenanteil veröffentlicht.

Mehr als jedes dritte Unternehmen, genau 39,5 Prozent, hält sich hingegen nicht an die gesetzlichen Berichtspflichten und verweigert die Transparenzpflicht. Diese Unternehmen veröffentlichten keinerlei Angaben zu geplanten Zielgrößen.

Für die Studie wurden die öffentlich zugänglichen Angaben von 191 großen öffentliche Unternehmen analysiert. Darunter waren große Unternehmen von insgesamt 69 Städten sowie von Bund und Bundesländern. Auf kommunaler Ebene wurden neben den Stadtstaaten und Landeshauptstädten die jeweils vier größten Städte je Bundesland in die Untersuchung einbezogen.

Gesetzte Ziele verfehlt

Die Unternehmen seien von den von der Politik formulierten Zielen laut den Studienautoren weit entfernt. Die Autoren fordern daher die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, um Vertrauen in den Staat und öffentliche Institutionen zu gewährleisten.

Hohe Bußgelder für Unternehmen möglich

Wenn Unternehmen keine Zielgröße melden oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, kann ihnen ein empfindliches Bußgeld drohen.

Denn die Nichterfüllung der Berichtspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut Gesetzentwurf Bußgeldstrafen nach sich zieht. Diese können sich in Abhängigkeit von Umsatz und Gewinn des Unternehmens sowie der Höhe des bezifferbaren finanziellen Vorteils durch den Verstoß auf bis zu 10 Millionen Euro belaufen.

(Quelle: Zeppelin Universität, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, IHK)