Schutzmaßnahme für Bevölkerung Stadt Friedrichshafen verlangt Meldung gefährlicher Tiere

Stadt Friedrichshafen verlangt Meldung gefährlicher Tiere
Giftschlange, Skorpion und Wildkatze – auch solche gefährlichen Tiere müssen in Friedrichshafen künftig bei der Stadt gemeldet werden. (Bilder: pixabay, Hawkar Omer Hassan // iStock / Getty Images Plus)
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Wer in Friedrichshafen gefährliche Tiere hält, muss diese ab sofort bei der Stadt anmelden. Die neue Regelung dient dem Schutz von Bevölkerung und Einsatzkräften.

Was zunächst kurios klingt, hat einen ernsten Hintergrund: Die Stadt Friedrichshafen möchte künftig genau wissen, wo Tiere leben, die durch ihre Körperkraft, Giftigkeit oder ihr Verhalten eine potenzielle Gefahr darstellen. Halterinnen und Halter solcher Tiere sind nun verpflichtet, diese bei der Stadtverwaltung zu melden.

Auf der Liste der meldepflichtigen Arten stehen rund 50 Tiere – darunter nicht nur exotische Vertreter wie Giraffen, männliche Riesenkängurus oder Hyänen, sondern auch in der Region potenziell häufiger anzutreffende Arten: etwa Giftschlangen, Riesenschlangen, Marder, Wildkatzen, mit Wölfen gekreuzte Hunde, Schnappschildkröten, Skorpione, Kegelschnecken oder bestimmte Spinnenarten. Die Tierarten sind nach Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Fischen und wirbellosen Tieren gegliedert.

Die zugrunde liegende Liste wurde von anderen Städten übernommen und an die Gegebenheiten in Friedrichshafen angepasst. Sie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können.

Schutz und Einsatzplanung

Hauptziel der neuen Meldepflicht ist es, im Ernstfall schnell und gezielt handeln zu können – etwa wenn ein Tier entweicht oder bei einem Feuerwehreinsatz zusätzliche Gefahren bestehen. Die Kenntnis über Standort und Art der Tiere kann im Notfall entscheidend sein, sowohl für die Sicherheit der Bevölkerung als auch für die Einsatzkräfte.

Einfache Online-Meldung möglich

Die Meldung kann unkompliziert online über die Website der Stadt unter www.friedrichshafen.de/gefährliche-tiere erfolgen. Dort werden Informationen zur Tierart, Anzahl, Haltung und Unterbringung abgefragt. Zusätzlich sind Angaben zur betreuenden Person und zum Zweck der Haltung erforderlich.

Die Stadt kann bei Bedarf Auflagen erteilen oder im Einzelfall die Haltung untersagen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.

(Quelle: Stadt Friedrichshafen)