Frostige Nächte und sinkende Temperaturen – in der kalten Jahreszeit sind Straßenanlieger, egal ob Mieter, Pächter oder Besitzer verpflichtet, Schnee zu räumen und zu streuen.
Wer wann und wo räumen muss, ist in der Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen festgelegt. Geräumt bzw. gereinigt werden muss werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen müssen die Geh- und Radwege vor einem Grundstück oder die Fläche am Fahrbahnrand von 8 Uhr bis 20 Uhrin einer Breite von einem Meter von Schmutz, Unrat, Laub, Schnee und Eis geräumt werden.
Dies gilt in Siedlungsstraßen, die über keinen ausgebauten Gehweg verfügen. In diesen Straßen sind von den Anliegern Gehstreifen am Straßenrand von ebenfalls einem Meter Breite zu räumen und zu streuen. Bei mehreren Straßenanliegern ist man gemeinsam für die Räumung der Fläche verantwortlich und muss die Einhaltung der Satzung sicherstellen.
Gestreut werden darf Splitt und Sand. Auftausalz hingegen ist nur in besonderen Fällen wie zum Beispiel bei Glatteis, Eisregen oder zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände, wenn ohne diese Mittel die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet ist, erlaubt.
Den Schnee darf man weder seinem Nachbarn vor die Türe schippen, noch auf die Straße. Schnee vor Grundstückseinfahrten, Zuwegungen und Gehwegen sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück angehäuft werden. Ist dies aus Platzgründen nicht möglich, sollte ein Schneewall entlang des Bordsteins (bei ausgebauten Gehwegen) bzw. entlang der Grundstücksgrenze (bei Gehstreifen am Straßenrand) angehäuft werden.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden. Sollte ein Fußgänger oder Radfahrer stürzen, weil der Streupflicht nicht nachgekommen wurde, haftet der Straßenanlieger persönlich für eventuelle Unfälle.
Die Streupflichtsatzung der Stadt Friedrichshafen ist beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung im Rathaus, Adenauerplatz 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.06, erhältlich oder kann im Internet unter www.friedrichshafen.de abgerufen werden. Telefonische Auskünfte zur Räum- und Streupflicht erhalten Sie unter 07541 203-2115.
(Pressemitteilung: Stadt Friedirchshafen)