Steinbruch: Bürgermeister Schafft hat nicht strafbar gehandelt

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg konnte kein strafwürdiges Vorgehen von Bürgermeister Marcus Schafft feststellen // Symbolbild
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg konnte kein strafwürdiges Vorgehen von Bürgermeister Marcus Schafft feststellen // Symbolbild (Bild: picture alliance / imageBROKER | Schoening)

Heute äußerte sich die Staatsanwaltschaft Ravensburg zur Anzeige gegen Bürgermeister Schafft (Riedlingen). Christine Weiss, Oberstaatsanwältin/Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Ravensburg, teilte mit, dass die auch in unserem Wochenblatt genannte anonyme Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Ravensburg eingegangen sei.

Zur Sache äußerte sich Weiss wie folgt: „Der Anzeige wurde mangels eines zureichenden Anfangsverdachts nach § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben. Aufgrund des Anzeigevorbringens sowie den Berichten über die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates der Stadt Riedlingen vom 20. Dezember 2021 und vom 27. Juni 2022 sowie den entsprechenden Sitzungsvorlagen liegen keine tragfähigen Hinweise auf eine Strafbarkeit des Angezeigten vor, die es rechtfertigen könnten, Maßnahmen gegen ihn einzuleiten.“

Die Inhalte der Anzeige

In der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hatte ein „besorgter Bürger“ dem Riedlinger Bürgermeister vorgeworfen, beim Verkauf der Flächen Steinbruch Steuergeld verschwendet zu haben, weil eine „Direktvergabe“ an die Kreissparkasse erfolgt sei, eine Markterkundung also nicht stattgefunden habe.

In unserem Bericht zur Strafanzeige am 24. Juli äußerten wir bereits Bedenken, dass die Erfolgsaussicht der Strafanzeige als eher gering einzustufen sei. Der heutige Bescheid der Staatsanwaltschaft ist also keine allzu große Überraschung.