Viele Hausbesitzer haben in den letzten Wochen ihre Bescheide zur Grundsteuer erhalten. Landauf und landab gibt es nun Meldungen, dass es mit der neuen Berechnung teilweise zu deutlich gestiegenen Abgaben komme. Wir wollen etwas Licht in das Dunkel bringen. Dazu haben wir Gemeinden und Städte der Region zu deren Hebesätzen bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) befragt.
Warum wurde die Bewertung geändert?
Hier gibt das Bundesfinanzministerium auf ihrer Webseite vollumfänglich Auskunft. Demnach hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und damit gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Nun wird ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer auf Grundlage des neuen Rechts erhoben.
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basierte auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten (Einheitswerten). Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter, sie beruhten auf Werten aus dem Jahr 1935. Diese Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.
Gemeinden bestimmen die Steuerhöhe
Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt ist, wird der Hebesatz – und damit letztlich die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden bestimmt. Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit den Jahren 1935 und 1964 sowohl im Westen als auch im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zu vereinbaren sind.
Vorgegeben wurde, dass die reformierte Grundsteuer aufkommensneutral sein soll. Doch in vielen Kommunen ist das Geld knapp, durch eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze lassen sich einfach und schnell höhere Einnahmen erzielen. Damit werden trotz der geplanten Aufkommensneutralität höhere Abgaben fällig. Aufkommensneutralität bedeutet im Grunde, dass die Höhe der Grundsteuereinnahmen insgesamt gleichbleiben.
Wie die Kommunen reagieren
Zum besseren Verständnis haben wir für die angefragten Städte und Gemeinden eine Tabelle der Grundsteuer B in den Jahren 2023, 2024 und 2025 erstellt.
Wie gehen nun die einzelnen Kommunen tatsächlich mit der Reform um? Die Herangehensweise der Gemeinden und Städte an die neue Grundsteuer B ist sehr unterschiedlich. So haben wir bei unserer Recherche festgestellt, dass einige Kommunen tatsächlich den Hebesatz zur Grundsteuer B abgesenkt haben, um die Aufkommensneutralität zu wahren.
Dazu teilte Erwin Promoli (Kämmerei Bad Schussenried) mit: „Der Hebesatz für 2025 wurde aufgrund der Grundsteuerreform auf den Wert von 295 v.H. gesenkt, um der Aufkommensneutralität Rechnung zu tragen.“ Bürgermeister Dietmar Holstein (Dürmentingen merkte der Übermittlung der Hebesätze an: „Die Gemeinde Dürmentingen hat die Umstellung der Grundsteuer aufkommensneutral umgesetzt.“ Wie die Stadtverwaltung Laupheim (Kämmerei) telefonisch mitteilte, wurde der Hebesatz für das Jahr 2025 gesenkt, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten.
Obwohl der Hebesatz der Stadt Riedlingen für das Jahr 2025 deutlich erhöht wurde, verwies auch Bürgermeister Marcus Schafft auf die die Einhaltung der Aufkommensneutralität: „Der geplanter Ertrag ist gegenüber den Vorjahren nicht erhöht, für den Haushalt also aufkommensneutral.“ Sein Amtskollege Gerhard Hinz (Unlingen) bat darum, dass bei der Berichterstattung berücksichtigt werden solle, dass die Hebesätze durch eine neue Berechnung beeinflusst werden: „Zum 1. Januar 2025 wurden z. B. Bauten auf Grundstücken nicht mehr berücksichtigt und die Steuer wird per einfacher Multiplikation von Bodenrichtwert und Hebesatz ermittelt. Auch wurden etliche Grundstücke von Grundsteuer A auf Grundsteuer B ‚verschoben‘. Damit ist die Steuer direkt abhängig vom Bodenrichtwert und auch nicht einfach von Kommune zu Kommune vergleichbar. Die freiwillige aufkommensneutrale Gestaltung der Hebesätze bezieht sich auf die gesamten Grundsteuereinnahmen der Gemeinde. Für den einzelnen Steuerzahler kann es dennoch zu Veränderungen kommen, da die Steuer nach einer neuen Systematik berechnet wird.“
Wie wird die Grundsteuer B berechnet?
Maßgeblich sind bei der Berechnung der Grundsteuermessbetrag und der von der Kommune beschlossene Hebesatz. Der Messbetrag wurde jedem Grundstückseigentümer vom Finanzamt mitgeteilt.
Ein konkretes Beispiel:
Der neue Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid beträgt 101,1 € Euro. Der Hebesatz ist 455 Prozent, das bedeutet, der Faktor ist 4,55. Gerechnet wird dann 101,1 x 4,55 = 460,01 Euro. Die Grundsteuer 2025 beträgt also 460,01 Euro pro Jahr.