Festsetzung neue Grundsteuer: Fehlende Grundsteuererklärungen verzögern Berechnung
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Der für die Berechnung der neuen Grundsteuer notwendige Hebesatz steht für Friedrichshafen noch nicht fest.
Grundsteuer 2021
Ehingen - Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von Paragraf 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Öffentliche Bekanntmachung: Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2021
Kressbronn a.B. - Der Gemeinderat hat am 16. November 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 % und für die Grundsteuer B auf 360 % festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit Erlass des letzten Bescheids nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
Grundsteuerjahresbescheid der Stadt Ravensburg
Die Stadt Ravensburg hat im Januar 2023 an alle Grundsteuerpflichtigen einen Grundsteuerjahresbescheid verschickt, auch wenn sich nichts im Vergleich zum Vorjahr geändert hat. Grund für den Bescheid ist die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware bei der Stadtkämmerei.
Grundstücksbesitzer müssen 2022 Steuererklärung abgeben
Wangen - Zum Jahresbeginn 2022 gehen allen Grundstücksbesitzern in der Stadt Wangen und den Ortschaften Grundsteuerbescheide zu. Sie weisen die aktuell zu entrichtende Grundsteuer aus. Beigelegt ist ein Hinweisblatt, in dem wichtige Informationen zur neuen, ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer enthalten sind.