Die Wasserentnahme aus Gewässern im Landkreis Biberach bleibt verboten. Ab 1. September gilt die neue Allgemeinverfügung zunächst bis zum 15. Oktober.
Die Regenmengen der vergangenen Tage haben nicht ausgereicht, um die angespannte Situation in den Gewässern zu verbessern. Seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der Wetterlage und der anhaltenden Trockenheit. In vielen oberirdischen Gewässern haben die Wasserstände inzwischen kritische Ausmaße erreicht.
Auch mit Blick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen.
Auch kleinere Bäche stark betroffen
Von der Wasserarmut sind nicht nur die größeren Flüsse betroffen, sondern vor allem auch kleinere Bäche. Der geringe Zufluss aus Flüssen und Bächen führt zudem dazu, dass sich Weiher und Seen extrem erwärmen.
Dadurch wird die gesamte Gewässerökologie beeinträchtigt. Die Situation hat negative Auswirkungen auf Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Trocknen Wasserläufe vollständig aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.
Wasserentnahme nur mit Handgefäßen
Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung weiterhin den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Wasser darf zu eigenen Zwecken nicht mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Weihern und Seen entnommen werden.
Zulässig bleibt lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Das Verbot gilt ausdrücklich auch dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Verbot gilt zunächst bis Mitte Oktober
Die neue Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 1. September 2026, in Kraft und untersagt die entsprechenden Wasserentnahmen zunächst bis Donnerstag, 15. Oktober 2026. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert.
Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts Biberach unter der Rubrik „Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation bietet außerdem das Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) Baden-Württemberg in seinen Lageberichten zu den Oberflächengewässern.
(Quelle: Landratsamt Biberach)