Ein Städtevergleich zeigt deutliche Unterschiede bei der Steuerkraft in Oberschwaben. Vor allem bei der Gewerbesteuer gehen die Werte stark auseinander.
Die Stadt Weingarten informiert über die aktuelle Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform. Im Fokus stehen die Hintergründe der neuen Berechnungsgrundlagen, der festgelegte Hebesatz sowie wichtige Hinweise zu Zahlungsfristen und Widerspruchsmöglichkeiten.
Viele Hausbesitzer haben kürzlich ihre Grundsteuerbescheide erhalten. Berichte zeigen teils deutliche Abgabenerhöhungen. Wir haben Gemeinden nach ihren Hebesätzen für die Grundsteuer B befragt.
Im Januar hat die Stadt Friedrichshafen die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen gibt es bei vielen Steuerpflichtigen Fragen, aber unterschiedliche Ansprechpartner für die Antwort.
Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in seiner Sitzung am 18. November über die Hebesätze für die Grundsteuer A und B beraten und beschlossen, den Grundsteuer-Hebesatz A bei 300 v. H. zu belassen. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird von bisher 340 auf 245 v. H. gesenkt.
Die Handwerkskammer Ulm zeigt sich besorgt angesichts der bevorstehenden Grundsteuerreform und deren potenziellen Auswirkungen auf die regionalen Handwerksbetriebe.
Das Jahr 2025 rückt mit großen Schritten näher, und damit auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Verschiedene Institutionen und Verbänden sprechen immer wieder von Aufkommensneutralität. Viele Bürger sind verunsichert.
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Der für die Berechnung der neuen Grundsteuer notwendige Hebesatz steht für Friedrichshafen noch nicht fest.
Der Tuttlinger Gemeinderat hat den Haushaltsplan für 2024 beschlossen. Die Stadt wird im kommenden Jahr 135,2 Millionen Euro ausgeben. Auch eine Erhöhung der Grundsteuer wurde festgelegt.
Im Rahmen der Haushaltsberatung haben Stadtrat und Verwaltung einen gemeinsamen Weg gefunden, um die Planung der Mittelschule voranzubringen und einen Teil der Planungskosten im Haushalt 2023 darzustellen. Der Finanzausschuss hat den Haushaltsentwurf der Verwaltung damit einstimmig angenommen.
Die Stadt Ravensburg hat im Januar 2023 an alle Grundsteuerpflichtigen einen Grundsteuerjahresbescheid verschickt, auch wenn sich nichts im Vergleich zum Vorjahr geändert hat. Grund für den Bescheid ist die Einführung einer neuen Veranlagungssoftware bei der Stadtkämmerei.
Lindau – Sehr gut besucht war die Mitgliederversammlung 2022 von Haus & Grund Lindau (HuG Lindau). Der große Saal war nahezu bis auf den letzten Platz besetzt.
Lindau - Die Grundsteuer wird neu berechnet. Hintergrund dafür ist eine bundesweite Reform der Grundsteuer. Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Eigentümer eine so genannte Feststellungserklärung abgeben und wichtige Daten dafür ans Finanzamt übermitteln.
Tuttlingen Eine moderate Erhöhung von Grund- und Gewerbsteuer steht am Montag auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Der Grund: Der städtische Haushalt ist dauerhaft unterfinanziert. Die Anpassung der Gewerbesteuer ist dabei aber so konzipiert, dass sie nur einen Teil der Selbstständigen treffen würde.
Wangen - Veränderungen in der Grundsteuer B kommen - laut städtischer Mitteilung - erst ab dem 1. Januar 2025 auf die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wangen zu.
Ehingen - Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von Paragraf 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in derselben Höhe wie für das Jahr 2020 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Kressbronn a.B. - Der Gemeinderat hat am 16. November 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 % und für die Grundsteuer B auf 360 % festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit Erlass des letzten Bescheids nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
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