Post vom Finanzamt? Grundsteuer 2025 in Weingarten: Was Eigentümer jetzt beachten müssen
Die Stadt Weingarten informiert über die aktuelle Umsetzung der bundesweiten Grundsteuerreform. Im Fokus stehen die Hintergründe der neuen Berechnungsgrundlagen, der festgelegte Hebesatz sowie wichtige Hinweise zu Zahlungsfristen und Widerspruchsmöglichkeiten.

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Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 sind verschickt. Viele Eigentümer in Weingarten stellen fest: Die Beträge haben sich verändert – teils deutlich. Grund dafür ist die bundesweite Grundsteuerreform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht. Wichtig zu wissen: Die Stadt Weingarten ist lediglich für die Umsetzung zuständig, nicht jedoch für die Berechnung der Beträge. Diese erfolgt durch die Finanzämter auf Grundlage des baden-württembergischen Landesgrundsteuergesetzes.
Warum wurde die Grundsteuer reformiert?
Die bisherigen Berechnungsgrundlagen stammten aus dem Jahr 1964 (alte Bundesländer) beziehungsweise 1935 (neue Bundesländer) – und waren damit längst überholt. Ziel der Reform ist eine gerechtere und zeitgemäßere Verteilung der Steuerlast.
Baden-Württemberg setzt dabei auf das sogenannte „modifizierte Bodenwertmodell“. Dabei spielt vor allem der Wert des Grundstücks eine Rolle. Die Stadt Weingarten hat in diesem Rahmen lediglich den Hebesatz festgelegt: 353 Prozent, gültig ab dem Haushaltsjahr 2025 – sowohl für Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) als auch für Grundsteuer B (bebaute und bebaubare Grundstücke).
Wichtig: Die Reform ist aufkommensneutral. Das bedeutet, die Stadt nimmt insgesamt nicht mehr Geld ein als zuvor – auch wenn es auf individueller Ebene zu Abweichungen kommen kann.
Zahlungspflicht bleibt trotz Widerspruch bestehen
Die erste Grundsteuerzahlung war am 15. Februar 2025 fällig. Da viele Zahlungen bislang ausgeblieben sind, hat die Stadt inzwischen erste Mahnungen verschickt. Dabei gilt: Auch bei einem Widerspruch gegen den Bescheid müssen die fälligen Beträge fristgerecht gezahlt werden.
Kommt es später zu einer Korrektur, wird die Differenz selbstverständlich zurückerstattet. Wer die Zahlungsfrist versäumt, muss jedoch mit Mahnungen sowie Mahn- und Säumnisgebühren rechnen.
Die nächste Rate ist am 15. Mai 2025 fällig.
Fragen zur Grundsteuer? Stadt hilft weiter
Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich an die Finanzverwaltung der Stadt Weingarten wenden:
Telefon: 0751 / 405 271
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.stadt-weingarten.de/grundsteuer
(Quelle: Stadt Weingarten)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 22.03.2025, 20:15 Uhr





