Grundgehalts-Zuschlag für Bürgermeister Schafft

Grundgehalts-Zuschlag für Bürgermeister Schafft
Für Bürgermeister Schafft gibt es durch die Anrechnung seiner Dienstzeit in Hofbieber einen deutlichen Zuschlag auf sein Grundgehalt. (Bild: MK)

Zu etlichen Diskussionen unter den Bürgern führte ein Beschluss des Riedlinger Gemeinderats vom 6. Juni. Demnach wird Bürgermeister Marcus Schafft die Amtszeit in Hofbieber (Hessen) angerechnet. In der Sitzungsvorlage wird die Rechtsgrundlage §6 Abs. 2 LKomBesG (Landeskommunalbesoldungsgesetz) dargestellt: „Landräten und Bürgermeistern wird ab Beginn des 17. Jahres im Amt als Landrat oder Bürgermeister auf das Grundgehalt ein ruhegehaltfähiger Zuschlag gewährt. Der Zuschlag beträgt acht Prozent des festgesetzten Grundgehalts.“ Nachlesbar ist ebenfalls, dass zeitliche Unterbrechungen zwischen zwei entsprechenden Verwendungen unschädlich sind. Zudem können Zeiten als kommunaler Wahlbeamter in einem anderen Bundesland berücksichtigt werden, wenn die dortige Rechtsstellung mit der eines Landrats bzw. eines Bürgermeisters in Baden-Württemberg vergleichbar ist.

Prüfung durch RP und Landratsamt

Weiter wird in der Sitzungsvorlage festgehalten: „Die Rechtsstellung des Bürgermeisters in Baden-Württemberg und Hessen ist nach Rechtsauffassung der Stadt Riedlingen, des Landratsamtes Biberach und Landratsamt Fulda, des Regierungspräsidiums Tübingen (RP), sowie des Innenministeriums vergleichbar.

Nach Prüfung werden alle Tatbestandsmerkmale erfüllt. Herr Bürgermeister Marcus Schafft hat rückwirkend ab 1. Mai 2023 einen Anspruch auf einen Zuschlag von acht Prozent auf das festgesetzte Grundgehalt.

Darstellung der Dienstzeiten

In der Vorlage wurden die Dienstzeiten von Schafft genau aufgelistet:

  • Bürgermeister in Hofbieber (Hessen): 1. April 2003 bis 2. April 2012 = 9 Jahre
  • Bürgermeister in Riedlingen (BW): 2. Februar 2014 bis heute = 11 Jahre
  • Eintritt in das 17. Amtsjahr: 2. Februar 2021
  • Inkrafttreten von § 6 Abs. 2 LKomBesG: 1. Mai 2023
  • Beginn Anspruch auf o. g. Zuschlag: 1. Mai 2023

Kritik per Leserbrief

Wie bereits erwähnt, sind nicht alle Bürger der Stadt „glücklich“ mit dieser Entscheidung, auch wenn sie rechtskonform sein mag. Uns wurde sogar ein Schreiben zu diesem Thema übermittelt:

Man lernt doch nie aus, selbst wenn man schon im Rentenalter ist! Ich war immer der festen Überzeugung, dass in unserer freien Wirtschaft und Gesellschaft und auch im öffentlichen Dienst das Leistungsprinzip gilt und nicht das Sitzleder. Doch nach der Berichterstattung der SZ aus der letzten Gemeinderatssitzung über die Gehaltszulage für den Bürgermeister bin ich eines Besseren (?) belehrt worden. Niemand missgönnt einem Staats-/Gemeindediener ein Salär, mit dem er/sie standesgemäß auskommen kann. Niemand missgönnt auch einem Gemeindediener einen saftigen Bonus für anerkannt außerordentliche Leistungen, selbst wenn sie anderswo erbracht worden sind. Doch genau diese Leistungen müssten irgendwo und irgendwie auch sichtbar sein. Bloßes Beharrungsvermögen und juristische Finessen vermögen den Gerechtigkeitssinn von Otto Normalverdiener nicht zu überzeugen. Erst recht nicht, wenn im gleichen Rathaus genügend Fälle bekannt sind, in denen langjährigen Mitarbeitern mit großen Verdiensten in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht nur keine solche finanzielle Anerkennung zuteilwurde, sondern diese auch relativ formlos abgeschoben wurden.

Ulrich Widmann Grüningen

Die gesamte Sitzungsvorlage gibt es hier: riedlingen.ris-portal.de