Verkehrsregelungen aufgrund des Rosenmarktes

Zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt es während des Rosenmarktes.
Zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt es während des Rosenmarktes. (Bild: pixabay)

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Laupheim – Aufgrund des Rosenmarktes, der am Samstag, dem 18. Juni in und um das Schloss Großlaupheim stattfindet, kommt es zu verkehrsbeschränkenden Maßnahmen. Da der Parkplatz des Kulturhauses für den Rosenmarkt genutzt wird, kann dort nicht geparkt werden. Zudem ist, mit Ausnahme für den Busverkehr, auch die Claus-Graf-Stauffenberg-Straße gesperrt. Personen mit entsprechender Berechtigung können bis zum „Schmeckladen“ in der Claus-Graf-Stauffenberg-Straße fahren und die dortigen Behindertenparkplätze nutzen.

Des Weiteren gilt an diesem Tag in der Hasenstraße ein absolutes Halteverbot. Auch ist zu beachten, dass das Tempolimit auf der Bühler Straße auf Höhe der Claus-Graf-Stauffenberg-Straße in beiden Fahrtrichtungen auf 30 km/h begrenzt wird. Die Jahnstraße ist nur in Richtung Hasenstraße befahrbar und wird als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Maßnahmen gelten am 18. Juni von 9 Uhr bis 18 Uhr. Die Stadtverwaltung bittet darum, dass die Besucherinnen und Besucher, wenn möglich, die öffentlichen Verkehrsmittel, beispielsweise den an diesem Tag eingesetzten Bus-Shuttle, nutzen.

(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)