Der Gemeinderat der Stadt Laupheim hat in seiner Sitzung am Montag die Einführung einer Katzenschutzverordnung mehrheitlich beschlossen. Ziel der Verordnung ist es, das Leid freilebender Katzen zu verringern und deren Population nachhaltig zu reduzieren.
In den vergangenen Wochen wurde die geplante Regelung insbesondere in den sozialen Medien intensiv diskutiert.
Die nun beschlossene Verordnung basiert auf fachlichen Empfehlungen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie der Stadtverwaltung, die im Vorfeld in Abstimmung mit örtlichen Tierschutzorganisationen erarbeitet wurden. Der Gemeinderat ist dieser Empfehlung gefolgt.
Die Katzenschutzverordnung richtet sich insbesondere an Halterinnen und Halter von Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Künftig gilt:
Freilaufende Katzen müssen kastriert werden.
Zudem müssen sie eindeutig gekennzeichnet werden (z. B. per Mikrochip oder Tätowierung).
Die Tiere sind in einem Haustierregister (z. B. Tasso oder FINDEFIX) zu registrieren.
Diese Maßnahmen dienen dazu, unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern und die Zuordnung von Tieren zu ihren Halterinnen und Haltern zu erleichtern. Dadurch können ausgesetzte oder entlaufene Tiere schneller identifiziert werden.
Die Verpflichtung gilt ausschließlich für Katzen mit Freigang. Für reine Wohnungskatzen ergeben sich keine Änderungen.
Die Katzenschutzverordnung tritt sechs Monate nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Diese Übergangsfrist soll den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern ausreichend Zeit geben, die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.
Mit der neuen Regelung verfolgt die Stadt Laupheim das Ziel, die Zahl freilebender Katzen langfristig zu reduzieren und damit erhebliche
Schmerzen, Leiden und Schäden bei den Tieren zu vermeiden. Die Stadt setzt dabei auf die Mitwirkung und das Verständnis der Bevölkerung.