Der Landkreis Biberach will das Grundstück an der Ecke Riedlinger Straße/Steigmühlstraße bebauen. Auf der bislang als Parkplatz genutzten Fläche soll eine Wohnbebauung entstehen. Diese ist mit dem derzeit geltenden Planungsrecht allerdings nicht umsetzbar. Das Stadtplanungsamt hat deshalb neue Planungsvorgaben definiert, die der Bauausschuss in der Vorberatung diese Woche befürwortete.
Historie und Ausgangslage
Das Grundstück in der Riedlinger Straße 81 diente viele Jahre als Parkplatz für die Mitarbeiter des Klinikums. Nach dessen Umzug will der Landkreis dort mittelfristig Wohnraum schaffen. Der Bebauungsplan „Riedlinger Straße/Wolfental“ aus dem Jahr 1970 lässt eine Wohnbebauung allerdings nur in geringem Maße zu. Das Verfahren für einen neuen Bebauungsplan soll aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet werden, um auf die Synergien mit den anstehenden Planungen im Bereich Riedlinger Straße und Steigmühlstraße reagieren zu können.
Neuer Planungsrahmen für das Grundstück
Im ersten Schritt will die Stadt nun städtebauliche Zielvorgaben definieren, um einen neuen Planungsrahmen für das Grundstück zu schaffen. „Wir wollen die Weichen für die künftige Bebauung stellen, die Planungsvorgaben sind nicht mehr zeitgemäß“, erklärte Stadtplanungsamtsleiter Roman Adler im Bauausschuss. Das Grundstück sei zwar für eine Wohnbebauung vorgesehen, aber mit einer ganz anderen Konzeption. „Derzeit ist die Ausnutzbarkeit sehr gering.“ Deshalb werde vorgeschlagen, dem Landkreis ein etwa 1.630 Quadratmeter großes Baufenster vorzugeben.
Neben der Berücksichtigung des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Riedlinger Straße/Steigmühlstraße ist auch der Erhalt des Baumbestands am Straßenrand als Planungsziel festgehalten. „Das ist für uns von besonderer Bedeutung“, erklärte der Stadtplanungsamtsleiter. „Wohlwissend, dass es die Bebaubarkeit einschränkt.“ Sieht der derzeitige Bebauungsplan noch eine dreigeschossige Bebauung vor, sollen künftig in dem definierten Baufenster drei bis vier Geschosse möglich sein. An der nordwestlichen Ecke ist laut Adler auch ein fünfgeschossiger Hochpunkt vorstellbar.
Das Stadtplanungsamt reagiert damit auch auf Pläne in der Nachbarschaft, die eine Neubebauung des stadteinwärts angrenzenden Grundstücks mit vier Geschossen vorsehen. Die Erschließung des Grundstücks Riedlinger Straße 81 soll weiterhin über die bestehende Zufahrt im Süden erfolgen. Dort wäre auch eine Tiefgarageneinfahrt denkbar. Aufgrund der hohen Lärmbelastung für das Grundstück müssen zudem Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
Kein öffentlicher Parkplatz
Stadtplanungsamtsleiter Adler ordnete ein, dass das Grundstück kein öffentlicher Parkplatz sei. Die Widmung als Baugrundstück werde zudem nicht infrage gestellt. Trotzdem räumte er ein, dass es auf den benachbarten Wohngrundstücken der 1960er- und 1970er-Jahre zu wenige private Parkplätze gibt. Die provisorisch angelegten Parkplätze in der Steigmühlstraße fielen zudem wieder weg. „Wir sehen hier durchaus einen gewissen Parkdruck.“ Ein Grund seien mitunter niedrige Stellplatzschlüssel. Adler kündigte an, dass die Stadt den kleinen Parkplatz auf der anderen Straßenseite vom Landkreis erwirbt. „Das sind etwa 15 Stellplätze, die man beispielsweise den Anwohnern zur Verfügung stellen kann.“ Details hierzu seien in Klärung.
Flexibilität für den Landkreis – Blick auf Nachbargrundstück
Mit den Planungsvorgaben wolle man dem Landkreis eine gewisse Flexibilität ermöglichen. Bei den Erschließungsbeiträgen werde der Unterschied zwischen dem bisherigen und dem neuen Planungsrecht marginal sein. Die Verwaltung könne dies für das Grundstück des Landkreises gerne überschlagen. Über das Vorhaben auf dem Nachbargrundstück berichtete Adler, dass dieses aktuell ruhe. Die Stadt sei in der Warteposition. Wenn es weitergehe, werde sich der Gestaltungsbeirat damit befassen. Die Bebauung werde aber maximal viergeschossig.
(Quelle: Stadtverwaltung Biberach)