Mit einem symbolischen Spatenstich wurde der Bau des Riß-Radwegs zwischen Haberhäuslestraße (Brücke) bis Ulmer Straße (Brücke) vor kurzem freigegeben. Der geplante Radweg ist sowohl ein Teilstück des regionalen Hauptwegenetzes (Rad-Netz-Baden-Württemberg) als auch des „Donau-Bodensee-Radwegs“ und somit auch von überregionaler Bedeutung.
Mehr als 1000 Radfahrer nutzen den beliebten Weg täglich zusammen mit vielen Fußgängern. Nun soll neben dem Gehweg, mit einem Grünstreifen getrennt, ein eigenständiger Radweg angelegt werden. Fußgänger werden dann den bestehenden Weg ungestört nutzen können, während Radelnde sich auf einen drei Meter breiten Radweg freuen dürfen. Kalkuliert wird mit Gesamtkosten in Höhe von 510.000 Euro. Bund und Land bezuschussen das Vorhaben mit knapp 320.000 Euro, der Eigenanteil der Stadt beläuft sich auf circa 190.000 Euro.
„Es wird eine neue, sehr attraktive Wegverbindung geschaffen, die motiviert, das Auto stehen zu lassen und das Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen“, so Bürgermeister Christian Kuhlmann. Dies sei auch ein weiterer Beitrag zum Klimaschutz. Der Bau war ursprünglich bereits für das Jahr 2022 geplant. Da das Vorhaben nur in Verbindung mit der Renaturierung des Rißkanals sinnvoll umsetzbar ist, kam es zu einer zeitlichen Verschiebung.
Beim Bauablauf wird darauf geachtet, Totalsperrungen auf das Nötigste zu beschränken. Beim Bau der Knotenpunkte wird sichergestellt, dass der Radweg trotzdem befahren werden kann. Daher wird die Baumaßnahme in mehrere Bauabschnitte (BA) unterteilt. Dadurch kann eine komplette Sperrung für den ganzen Bereich vermieden werden und es ist – je nach Bauabschnitt in den anderen Teilbereichen möglich mit dem Fahrrad zu fahren oder diese fußläufig zu begehen.
Aufgrund der großen Bedeutung der Wegeverbindung ist allen Beteiligten an einer zügigen Umsetzung der Maßnahme gelegen. Die Firma Alfons Kunz aus Rot an der Rot und die Stadtverwaltung gehen davon aus, Anfang November den neuen Radweg freigeben zu können.
Der Bauablauf ist wie folgt geplant:
- BA 1, 21. August bis 8. September: Kreuzungs-/Einmündungsbereich des Geh- und Radwegs in die Ulmer Straße (Brückenbereich)
- BA 2, 11. bis 24. September: Kreuzungs-/Einmündungsbereich des Geh- und Radwegs in die Haberhäuslestraße (Brückenbereich)
- BA 3, 25. September bis 8. Oktober: Kreuzungs-/Einmündungsbereich des Geh- u. Radwegs in die Uferstraße (Brückenbereich)
- BA 4, 9. Bis 22. Oktober: Zwischenteilabschnitt ab Kreuzungs-/Einmündungsbereich Haberhäuslestraße bis Uferstraße
- BA 5, 23. Oktober bis 4. November: Zwischenteilabschnitt ab Kreuzungs-/Einmündungsbereich Uferstraße bis Ulmer Straße
Die Wegführung wird jeweils ausgeschildert und die Stadtverwaltung bittet, diese zu beachten.
(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)