3,1 Millionen Euro für Bauvorhaben im Altmannweg in Biberach

Die 18 öffentlich geförderten Wohnungen in der Schweidnitzallee 23 und 25 im Hauderboschen sind zum 1. August 2023 bezugsfertig. Im Altmannweg soll nun ein nahezu gleiches Bauwerk entstehen.
Die 18 öffentlich geförderten Wohnungen in der Schweidnitzallee 23 und 25 im Hauderboschen sind zum 1. August 2023 bezugsfertig. Im Altmannweg soll nun ein nahezu gleiches Bauwerk entstehen. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Den Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft der Stadt Biberach erreichten vor Kurzem erfreuliche Nachrichten: Für das Bauvorhaben „Altmannweg 28 und 30“ im Baugebiet Taubenplätzle in Biberach erhält der Eigenbetrieb eine Förderung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro aus dem Wohnraumförderungsprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (Wohnungsbau BW 2022). Die Gesamtkosten inklusive Erschließungsarbeiten und Grundstück liegen bei circa 5,1 Millionen Euro.

Im Altmannweg 28 und 30 sollen in naher Zukunft 18 öffentlich geförderte Wohnungen mit jeweils 45 bis 92 Quadratmeter Wohnfläche entstehen. Der Baubeginn für das insgesamt rund 1.130 Quadratmeter große Objekt, bestehend aus zwei Wohngebäuden, ist auf Herbst 2023 angesetzt, die Fertigstellung ist für Sommer 2025 geplant.

Höhere Fördermittel dank verzögerter Antragstellung

Der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft hatte das Bauvorhaben im Altmannweg bereits im Wirtschaftsplan 2022 als Investitionsprojekt aufgeführt. Eigentlich sollte der Gebäudekomplex im Herbst 2024 bezugsfertig sein, bei einer Bauzeit von 1,5 Jahren. Mitte des Jahres 2022 bestanden allerdings noch Unklarheiten bezüglich des Förderungsprogramms, beispielsweise, ob der Fördertopf nochmals aufgestockt wird und ob sich an den Förderkriterien nochmals etwas ändert.

Deshalb entschied sich der Eigenbetrieb dazu, den Förderantrag erst Ende 2022, und nicht wie anfänglich geplant, Mitte 2022 einzureichen – das Ergebnis: eine höhere Förderzusage. „In den meisten Fällen sind Verzögerungen bei Bauvorhaben eher eine schlechte Nachricht, dieses Mal aber nicht“, stellt Ralf Miller, Leiter des Eigenbetriebs, zufrieden fest. „Die Förderung von rund 3,1 Millionen Euro ist bei den deutlich gestiegenen Baukosten eine grundlegende Voraussetzung, dass wir noch bezahlbaren Wohnraum anbieten können. Das Projekt kann nun schnell Fahrt aufnehmen.“

Der Erhalt der Fördermittel ist mit Kriterien verbunden, welche zwingend einzuhalten sind. Die Stadt Biberach ist beispielsweise verpflichtet, den geförderten Mietwohnraum für mindestens 50 Jahre ab Baufertigstellung in ihrem Eigentum zu halten. Zudem wird die Erreichung des Neubaustandards Plus als energetische Mindestanforderung der Gebäude vorausgesetzt.

Schweidnitzallee 23 und 25 dient als Vorbild

„Man muss das Rad nicht immer neu erfinden“ – Dieses Motto trifft auf das Bauvorhaben im Altmannweg voll und ganz zu. Anstatt ein neues Gebäude zu entwerfen, wird das Objekt aus der Schweidnitzallee 23 und 25 in Biberach erneut umgesetzt.

„Das nahezu gleiche Bauwerk nochmals zu erstellen, bietet einige Vorteile“, betont Thomas Jäger vom Eigenbetrieb. „Wir können die bestehenden Planungen aus der Schweidnitzallee zu großen Teilen wiederverwenden und sparen dadurch nicht nur Zeit, sondern auch Kosten bei den Ingenieurleistungen“.

Die beiden Wohngebäude werden auf einem Grundstück mit einer Gesamtfläche von circa 1.778 Quadratmeter errichtet. Die 18 Wohneinheiten teilen sich in sechs Ein-Zimmer-Wohnungen mit circa 42 Quadratmetern; sechs Zwei-Zimmer-Wohnungen mit circa 60 Quadratmetern; drei Drei-Zimmer-Wohnungen mit circa 75 Quadratmetern und drei Vier-Zimmer-Wohnungen mit circa 90 Quadratmetern auf. Zukünftige Mieter zahlen zum jetzigen Stand eine durchschnittliche Kaltmiete in Höhe von 8,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.

Für die Energieversorgung wurde eine Hybridlösung gewählt: Eine Wärmepumpe in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage deckt circa 80 Prozent der Heizlast ab. Eine Gastherme unterstützt die Warmwasserbereitung und fängt die Spitzenlasten ab.

Die 18 Wohneinheiten sind allesamt öffentlich geförderte Wohnungen und damit Inhabern von Wohnberechtigungsscheinen vorbehalten, also Einzelpersonen und Familien, die unter bestimmten Einkommensgrenzen liegen.

Personen, die in Biberach oder den Biberacher Ortsteilen wohnen, können einen Wohnberechtigungsschein beim Amt für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung der Stadt Biberach beantragen. Dafür müssen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Weitere Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein sind bei Claudia Schmid unter Telefon 07351/51-463 erhältlich.

(Pressemitteilung: Stadtverwaltung Biberach)