Onlinevortrag der vhs: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Onlinevortrag der vhs: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
(Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Wer entscheidet für einen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Ein Onlinevortrag der vhs Biberach am Mittwoch, 21. April, behandelt alle Fragen rund um die Themen Patientenverfügung und rechtliche Vertretung.

Es ist ein Thema, das nicht mehr nur Senioren vorbehalten ist: „Jeder, ganz egal in welcher Lebensphase er sich befindet, sollte sich damit beschäftigen, wer für ihn entscheidet, wenn es ihm selbst einmal nicht mehr möglich ist“, sagt Andreas Hofer, Geschäftsführer des Betreuungsvereins Biberach. Hofer, der ausgebildeter Sozialpädagoge ist, beobachtet, dass sich die Menschen immer mehr mit dem Thema auseinandersetzen. „Das liegt auch an der Verrechtlichung unserer Gesellschaft“, sagt er. Er sei nicht mehr klar, dass der Ehepartner im Notfall entscheidet, was mit dem Partner passiert, vielmehr muss dieser seinen Willen sehr genau notiert haben.

Was man dabei beachten muss, darauf geht Andreas Hofer bei einem Onlinevortrag der vhs Biberach am Mittwoch, 21. April, von 19 bis 20.30 Uhr ein. Er erklärt auch die Unterschiede der verschiedenen Verfügungen: Während die Patientenverfügung regelt, ob und wie lange man beispielsweise beatmet werden möchte, geht es bei der Betreuungsverfügung um die Benennung eines Betreuers. Am umfassendsten ist die Vorsorgevollmacht: Stellt man diese jemandem aus, sollte man demjenigen wirklich vertrauen, denn der Bevollmächtigte darf unter anderem auch finanzielle Dinge regeln.

Die Teilnahme kostet acht Euro. Eine Anmeldung ist bei der vhs möglich unter www.vhs-biberach.de, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 51338.