Kontrollen auf der A14 Schwerverkehrskontrolle bei Hörbranz: Massive Mängel an zwei Lastwagen entdeckt

Schwerverkehrskontrolle bei Hörbranz: Massive Mängel an zwei Lastwagen entdeckt
Bei der Schwerverkehrskontrolle auf der A14 entdeckten die Einsatzkräfte unter anderem stark beschädigte und abgefahrene Reifen an einem Sattelkraftfahrzeug. Die Weiterfahrt wurde untersagt. (Bild: LPD Vorarlberg)
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Bei einer Schwerverkehrskontrolle auf der A14 bei Hörbranz deckten Einsatzkräfte gravierende Sicherheitsmängel auf. Zwei Sattelkraftfahrzeuge durften ihre Fahrt nicht fortsetzen.

Bei einer gemeinsamen Schwerverkehrskontrolle der Landesverkehrsabteilung Vorarlberg und des technischen Prüfzugs der ASFINAG sind am 7. Juli auf der A14 beim ehemaligen Autobahnzollamt Hörbranz erhebliche Mängel an zwei ausländischen Sattelkraftfahrzeugen festgestellt worden.

Reifen, Ladung und Lenkzeiten beanstandet

An einem in Litauen zugelassenen Sattelkraftfahrzeug waren acht der zwölf Reifen stark abgefahren oder beschädigt. Die Weiterfahrt wurde deshalb untersagt.

Zudem stellten die Beamten erhebliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten fest. So hielt der Fahrer an einem Tag lediglich sechs statt der vorgeschriebenen neun Stunden Ruhezeit ein. Die zulässige Tageslenkzeit überschritt er teilweise um bis zu acht Stunden. Darüber hinaus war die Ladung aus Aluminiumrohren unzureichend gesichert.

Nach der Einhebung einer vorläufigen Sicherheitsleistung von rund 5.500 Euro wurde das Fahrzeug in eine Werkstatt begleitet.

Bremsmängel und fehlende Transportlizenz

Auch bei einem in Griechenland zugelassenen Sattelkraftfahrzeug entdeckten die Kontrolleure schwerwiegende Mängel. Zwei Achsen des Sattelanhängers wiesen keine ausreichende Bremswirkung auf. Außerdem wurden gravierende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie das Fehlen einer gültigen europäischen Güterbeförderungslizenz festgestellt.

Auch in diesem Fall wurde eine vorläufige Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500 Euro erhoben und das Fahrzeug in eine Werkstatt begleitet.

Beide Lastwagen dürfen erst wieder am Straßenverkehr teilnehmen, nachdem sämtliche festgestellten Mängel behoben wurden.

(Quelle: Landespolizeidirektion Vorarlberg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.