Grenzüberschreitende Entsorgung Landkreise am Bodensee sichern Müllexport in die Schweiz dauerhaft ab

Landkreise am Bodensee sichern Müllexport in die Schweiz dauerhaft ab
v.l.: Martin Kistler (Landrat Landkreis Waldshut), Dominik Diezi (Regierungsrat Kanton Thurga), Marion Dammann (Landrätin Landkreis Lörrach) und Zeno Danner (Landrat Landkreis Konstanz) (Bild: Landkreis Konstanz)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Landkreise Bodenseekreis, Konstanz, Lörrach und Waldshut können gemischte Siedlungsabfälle auch künftig in die Schweiz bringen. Eine Ausnahmeregelung wurde im EU-Gesetzgebungsverfahren beschlossen.

Gemischte Siedlungsabfälle aus den Landkreisen Bodenseekreis, Konstanz, Lörrach und Waldshut dürfen auch künftig in der Schweiz entsorgt werden. Möglich macht das eine Ausnahmeregelung, die im Zuge der Änderung der novellierten EU-Abfallverbringungsverordnung beschlossen wurde.

EU-Ausnahmeregelung verhindert Exportverbot

Hintergrund ist die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung, nach der ab Mai 2029 ein Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle gegolten hätte. Für die vier grenznahen Landkreise hätte das erhebliche Auswirkungen gehabt. Seit vielen Jahrzehnten werden die Abfälle in die Schweiz transportiert – nach Angaben der beteiligten Landkreise die ökologisch und wirtschaftlich sinnvollste Lösung aufgrund der kurzen Transportwege und der damit verbundenen geringeren Emissionen.

Gemeinsamer Einsatz über Ländergrenzen hinweg

Um die bestehende Praxis zu erhalten, hatten sich die vier Landkreise frühzeitig zusammengeschlossen und sich auf verschiedenen politischen Ebenen für eine Ausnahme zugunsten der Schweiz eingesetzt. Unterstützung erhielten sie dabei vom österreichischen Vorarlberg sowie den angrenzenden Schweizer Kantonen. Gemeinsam gelang es, die zuständigen Stellen in Berlin, Wien und Brüssel von dem Anliegen der Grenzregion zu überzeugen.

Gesetzesänderung in kurzer Zeit beschlossen

Das Gesetzgebungsverfahren wurde innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Am 16. Juni 2026 stimmte das Europäische Parlament zunächst der Dringlichkeit des Vorhabens zu. Bereits am 18. Juni folgte die inhaltliche Abstimmung. Mit dem Beschluss des EU-Rats am 29. Juni 2026 wurde die Gesetzesänderung endgültig verabschiedet.

Die Landrätin und die Landräte der vier Landkreise werten die Entscheidung als Erfolg der engen Zusammenarbeit über Verwaltungs- und Landesgrenzen hinweg. Gleichzeitig sehen sie darin ein Beispiel für die Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen.

(Quelle: Landkreis Bodenseekreis, Landkreis Konstanz, Landkreis Lörrach, Landkreis Waldshut)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.