Patientensicherheit wird in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen großgeschrieben

Patientensicherheit wird in den Arzt- und Psychotherapeutenpraxen großgeschrieben
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg macht auf die Sicherheit der Patienten aufmerksam. (Bild: marchmeena29 // iStock / Getty Images Plus)

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Zum Welttag der Patientensicherheit am Sonntag hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) auf die große Bedeutung dieses Themas für die Arztpraxen sowie die umfangreichen Maßnahmen der KVBW in diesem Bereich hingewiesen.

Der Vorsitzende des Vorstandes, Dr. Karsten Braun, verwies dabei auf das Qualitätsmanagement, das heute in den Praxen vorgeschrieben ist: „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen heute umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen in ihren Praxen ergreifen. Das ist übrigens bei den Privatpraxen nicht der Fall. Zu diesen Maßnahmen gehören Anforderungen an die Abläufe und die technische Ausstattung bis hin zu Notfallmaßnahmen.

Gleichzeitig sehen die Qualitätssicherungsmaßnahmen auch eigene Genehmigungen für zahlreiche Leistungen vor. In mehr als 80 Bereichen müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten separate Fortbildungszertifikate und teilweise Apparatenachweise vorlegen, damit sie die Leistung überhaupt abrechnen dürfen.

Die KVBW hat hierbei den Auftrag, die entsprechenden Anträge zu bearbeiten und die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. Das alles dient mittel- und unmittelbar der Patientensicherheit und ist wesentlich für die hohe Qualität der Behandlungen in der ambulanten Versorgung.“

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt nahm in diesem Zusammenhaben auf die weitreichenden Hygienemaßnahmen in den Praxen Bezug: „Der Aufwand, der hier in den Praxen betrieben wird, ist enorm hoch. Da hat sich auch in den letzten Jahren und Jahrzehnten sehr viel getan. Wie drängend dieses Thema ist, zeigen die großen Probleme mit Krankenhauskeimen. Das wollen wir in unseren Praxen unbedingt vermeiden. So muss beispielsweise in jeder Praxis mindestens eine Medizinische Fachangestellte die Qualifikation zur Hygienebeauftragten vorweisen.

Die KVBW ist hier besonders engagiert. So ist bei uns das Kompetenzzentrum Hygiene angesiedelt, eine zentrale Einrichtung einer Reihe von KVen.“ Reinhardt fuhr fort: „Unsere Mitglieder unterliegen einer Fortbildungspflicht. In deren Rahmen sie in einem bestimmten Zeitraum festgelegte Fortbildungserfordernisse erfüllen müssen. Auch das ist bei den Privatärzten nicht der Fall. Die KVBW-eigene Management-Akademie hat hier auch einen Schwerpunkt auf Themen, die unmittelbar der Patientensicherheit dienen.“

Alles Gute – Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über 23.500 Mitglieder (Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg.

Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter www.kvbawue.de.

(Pressemitteilung: KVBW)