Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein
Betroffene könnten lt. der Verbraucherzentrale Anspruch auf Erstattungen in Höhe von teils hunderten Euro haben. (Bild: picture alliance / Andreas Franke | Andreas Franke)

WOCHENBLATT

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat beim Oberlandesgericht Hamburg Musterfeststellungsklage gegen Parship eingereicht. Nutzer sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Ab sofort können Sie sich der Musterfeststellungsklage anschließen. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Begründung der Klage: Das Unternehmen versucht, seine Kunden in unzulässiger Weise langfristig in kostspieligen Verträgen zu halten. Der vzbv hält die Klauseln zur Vertragsverlängerung für unwirksam. Die Klage soll Kunden helfen, teure Mitgliedschaften zu beenden und Beiträge, die zu Unrecht erhoben wurden, zurückzufordern.

Schon im Oktober 2020 hatte der Europäische Gerichtshof im Fall Parship geurteilt, dass hohe Zahlungen bei einem rechtzeitigen Widerruf nicht rechtens sind. Wer seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss nicht teils Hunderte Euro Wertersatz zahlen.

Teilnahme ist kostenlos 

Sie können sich ab sofort im Klageregister eintragen, um an der Musterfeststellungsklage teilzunehmen. Die Teilnahme ist kostenlos und die Eintragung ist unkompliziert online möglich. Der vzbv hat Textbausteine erstellt, die Sie für die Anmeldung verwenden können.

Es geht in der Klage vor allem um ein fristloses Kündigungsrecht und die Klauseln zur Vertragsverlängerung. Mit dem Klage-Check können Sie überprüfen, ob Ihr Fall zur Klage passt.

(Pressemitteilung: Verbraucherzentrale BW)