Moshammer-Mörder könnte zeitnah abgeschoben werden

Moshammer-Mörder könnte zeitnah abgeschoben werden
Modezar Rudolph Moshammer mit seinem Hündchen Daisy bei einer Pressekonferenz über «Holiday on Ice». (Bild: Soeren Stache/dpa/Archivbild)

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Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker könnte in absehbarer Zeit in sein Herkunftsland abgeschoben werden.

Mittlerweile sei durch den Irak die Identität des Mannes anerkannt, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage mit. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. «Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen.»

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft auf zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.

Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen. Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, hatte am Wochenende gesagt, sein Mandant hoffe auf die Abschiebung. Er hatte deshalb den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen. Ahmed kündigte aber an, den Antrag erneut zu stellen, falls sein Mandant in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief.

Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

(dpa)