Minister Thomas Strobl übergibt Förderbescheide an Bevölkerungsschutz

Minister Thomas Strobl übergibt Förderbescheide an Bevölkerungsschutz
Förderbescheidübergabe (Bild: Polizei Baden-Württemberg)

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Minister Thomas Strobl: „Schnelle Hilfe ist doppelte Hilfe: Organisationen des Bevölkerungsschutzes erhalten binnen zwei Wochen eine Förderung von sechs Millionen Euro“


Stuttgart – „Die notwendigen und auch einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben nahezu alle Lebensbereiche betroffen. Dies gilt auch für die im Zusammenhang mit dem Bevölkerungsschutz wirkenden Vereine. Auf der einen Seite fallen Veranstaltungen aus, aus denen sich Einnahmen generieren lassen, oder es fallen Spenden weg. Auf der anderen Seite haben gerade die im Bevölkerungsschutz mitwirkenden Vereine wichtige ehrenamtliche Unterstützungsarbeit während der Corona-Pandemie geleistet und leisten diese weiterhin. Für ihren großartigen Einsatz gebührt ihnen Anerkennung und Dank. Ich weiß, dass viele weit über das übliche Maß hinaus arbeiten, an der Grenze des physisch und psychisch Möglichen. Wir belassen es freilich nicht bei Dankesworten – wir lassen Taten sprechen und fördern Vereine im Aufgabenbereich des Innenministeriums mit zehn Millionen Euro“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am heutigen Freitag (11. September 2020) in Schluchsee.

Anlass war die Übergabe von Förderbescheiden an im Bevölkerungsschutz mitwirkende Organisationen.
„Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können wir die im Bevölkerungsschutz tätigen Vereine besonders schnell und unbürokratisch unterstützen. Die Förderrichtlinie ist am 27. August 2020 in Kraft getreten.

Heute – binnen zwei Wochen – übergeben wir die ersten Förderbescheide“, erklärte Innenminister Thomas Strobl: „Ich freue mich sehr, dass wir heute gerade denjenigen vorrangig helfen können, die sich während der Corona-Lage mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für die Menschen in unserem Land eingesetzt haben.“


Folgende Landesverbände haben eine Förderung erhalten:

Arbeiter-Samariter-Bund 427.500 Euro
Bundesverband Rettungshunde 285.000 Euro
Bergwacht Schwarzwald 285.000 Euro
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 427.500 Euro
Deutsches Rotes Kreuz LV Baden-Württemberg 2.850.000 Euro
Deutsches Rotes Kreuz LV Badisches Rotes Kreuz 570.000 Euro
Johanniter-Unfall-Hilfe 427.500 Euro
Landesfeuerwehrverband 250.000 Euro
Malteser Hilfsdienst 427.500 Euro


In Betracht kommende Organisationen haben bis zum 7. Oktober 2020 Gelegenheit, die Höhe ihrer tatsächlichen Einnahmeausfälle und Liquiditätsengpässe in ihrer eigenen Organisation und bei den unter ihrem Dach organisierten Vereinen zu ermitteln und beim Innenministerium einzureichen. Voraussetzung ist, dass die Vereine bisher schon Mittel aus dem Haushalt des Innenministeriums aufgrund ihres Vereinszwecks erhalten. Dies sind zum Beispiel Vereine, deren gemeinnützige Tätigkeit auf Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa gerichtet ist. Auch der Landesverband Baden-Württemberg des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge gehört dazu.